Teilaspekt der Neuregelung: Der Bundesrat will die Parkgebühren auf öffentlichem Grund künftig mit acht Prozent Mehrwertsteuer belasten. Damit werde die Gleichbehandlung gegenüber privaten Parkplätzen hergestellt, die schon heute mehrwertsteuerpflichtig sind. Und die Rechtssicherheit werde gesteigert, argumentiert die Regierung.
Sicher ist: Viele Einnahmen generiert der Bund mit der Änderung nicht. Die Steuerverwaltung schätzt das Plus auf rund acht Millionen Franken pro Jahr. Sicher ist aber auch: Die Autofahrer müssten mehr bezahlen. Die Bürgerlichen wollen deshalb die Ausnahmeregelung behalten – und den Bundesrat auflaufen lassen. «Auf diese unnötige Bürokratieübung, bei der wenig Ertrag generiert würde, können wir problemlos verzichten», sagt Nationalrat Martin Candinas (35, CVP/GR).
Auch Gregor Rutz (42, SVP/ZH) will dem Bundesrat nicht folgen. «Bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ist es völlig falsch, weitere Steuern zu erheben und die Bevölkerung noch mehr zu belasten», sagt er. Die Autofahrer zahlten schon mehr als genug und die Parkgebühren seien in den meisten Städten bereits heute deutlich zu hoch.