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Künftig dürfen bis zu vier Kinder mit dem Lastenvelo transportiert werden.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik
Es tönt sehr technisch, was der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Jedenfalls tönt es so, wenn man die Medienmitteilung des Bundes liest. Doch tatsächlich geht es um neue Regeln für E-Bike-Fahrer und Besitzer von Lastenvelos.
Für sie ändern sich ab Juli 2025 gleich einige Punkte:
- Künftig können Gemeinden Parkfelder für Lastenfahrräder und Velos mit Anhängern einrichten. Dafür hat der Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
- Neu können vier Kinder auf der Ladefläche des Cargobikes mitgenommen werden, wenn geschützte Kindersitzplätze vorhanden sind. Heute war nur der Transport von zwei Kindern erlaubt.
- Fahrer von E-Bikes müssen heute auf Radwegen fahren. Die Behörden können künftig schnelle und schwere Motorfahrräder, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, die Radwege zu benützen.
- Steht bei einem Verkehrsschild ein Fahrrad-Symbol, so gilt dies sowohl für Velos, langsame und schnelle E-Bikes als auch E-Trottinette bis maximal 20 km/h, Mofas oder schwere Cargobikes.
- Strengeres «Fahrverbot»: Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Dies war bisher erlaubt.
- Neu gibt es die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen. Es geht um Cargobikes für grosse Transporte. Bisher waren solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen.
Als Gründe für die neuen Regeln nennt der Bundesrat eine bessere Verkehrssicherheit und eine «bessere Nutzung der knappen Verkehrsflächen». Zudem könne «das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden».