Neue Evakuierungspläne bei AKW-Unfällen
Bern würde innert 12 Stunden geräumt

Der Bund hegt ehrgeizige Pläne: Um die Bevölkerung bei einem AKW-Unfall zu schützen, plant er auch Evakuierungsszenarien ein. In einem halben Tag soll eine Evakuierung 20 Kilometer rund um ein AKW möglich sein.
Publiziert: 01.07.2015 um 18:30 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:24 Uhr

Die AKW-Katastrophe von Fukushima wirkt nach: Die Schweiz bekommt ein neues Notfallschutzkonzept für den Fall eines AKW-Unfalls. Dieses hat der Bundesrat heute zur Kenntnis enommen.

Im neuen Konzept werden auch Evakuierungen als mögliche Notfallschutzmassnahmen definiert – und zwar für einen Umkreis bis zu 20 Kilometer rund um ein AKW. Diese würden für den Fall angeordnet, dass diese besseren Schutz bietet als sich im Schutzbunker zu verstecken.

Stadt Bern innert 12 Stunden evakuieren

Dabei hegt der Bund ehrgeizige Zeitpläne: Innert 12 Stunden sollen im Fall einer vorsorglichen Evakuierung die Evakuierungswilligen aus der 20-Kilometer-Gefahrenzone evakuiert werden.

Das heisst: Droht etwa im AKW Mühleberg die Freisetzung radioaktiver Stoffe, müsste die Stadt Bern allenfalls innerhalb eines halben Tages geräumt werden! In der Notfallschutzzone 1 (also bis 5 Kilometer um ein AKW) würde die Evakuierung sogar nur 6 Stunden dauern, so die Bundespläne.

Die Räumung von besonderen Einrichtungen wie Spitäler, Gefängnisse oder Zoos dürfte hingegen deutlich länger als 30 stunden dauern, hält das Konzept fest.

Auf Anordnung des Bundesrats

Angeordnet würde eine vorsorgliche Evakuierung durch den Bundesrat. Ein Bundesratsmitglied würde die Bevölkerung über den Evakuierungsentscheid informieren. Kantone und Gemeinden müssten die Räumung umsetzen.

Sollte eine Evakuierung nicht möglich sein, bevor ein Gebiet radioaktiv verseucht wird, käme nur noch eine nachträgliche Evakuierung in Frage. Dabei würde allerdings nur «dasjenige Gebiet evakuiert, in dem die Bevölkerung längerfristig, das heisst mehrere Tage bis hin zu Jahren einer zu hohen Strahlenexposition ausgesetz wäre», wie es im Konzept heisst.

Und: «In Gebieten mit schwacher Kontamination kann unter Umständen ein Verbleiben an Ort verantwortbar sein.»

Ab in den Schutzraum

Als wichtigste Schutzmassnahme erachtet das Konzept in der Regel aber den Aufenthalt in Gebäuden. Sprich: Möglichst fensterlosen Räumen etwa im Keller. «Dort ist die abschirmende Wirkung durch die Wände am grössten.» (rus)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?