Mit 12 zu 0 Stimmen und mit einer Enthaltung stellte sich die Kommission hinter das vom Bundesrat beantragte Gesetz über das Verbot der Hamas und verwandter Organisationen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Das Hamas-Verbot hatte das Parlament im Dezember 2023 mit Motionen gefordert.
Wenige Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sagte Aussenminister Ignazio Cassis, er könne sich bei der Hamas das gleiche Vorgehen vorstellen wie beim Terrornetzwerk Al Kaida und dem Islamischen Staat IS. Diese beiden Organisationen sind in der Schweiz gesetzlich verboten.
Freiheitsstrafe bis zu zwanzig Jahren
Der Bundesrat will mit seiner danach erarbeiteten Vorlage die Hamas für fünf Jahre verbieten. Sein Gesetzesentwurf umfasst die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Sie sollen als terroristische Organisationen gelten.
Die Vorlage sieht keine eigenständige Strafbestimmung vor, sondern knüpft an das Strafgesetzbuch (StGB) an. Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft.
Das Gesetz soll fünf Jahre lang gelten. Das Parlament hätte aber die Möglichkeit, es zu verlängern. Das Hamas-Verbot steht laut dem Bundesrat im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. In der Wintersession dürfte der Ständerat voraussichtlich darüber entscheiden.
Auch Hisbollah sollen verboten werden
Die Mehrheit der Kommission will auch die Hisbollah verbieten. Mit 10 gegen 0 Stimmen und mit drei Enthaltungen und nach einer ausführlichen Diskussion hiess die Kommission dazu eine Motion gut. Ihrer Auffassung nach ist die Hisbollah mit der Hamas gleichzusetzen.
Die Situation habe sich gegenüber einer früheren Beurteilung geändert, befand die Mehrheit. In einem im November 2022 veröffentlichten und auf Verlangen des Parlaments verfassten Bericht lehnte der Bundesrat ein solches Verbot noch ab.
Bundesrat lehnte Verbot zuvor ab
Die Miliz sei in der Schweiz wenig aktiv, schrieb er dazu. Auch sei zu befürchten, dass ein Verbot die Einsätze der guten Dienste der Schweiz und das humanitäre Engagement der Schweiz beeinträchtigen könnte. Und es könnte der Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Akteurin schaden.
Der Bundesrat verwies dabei auf die explizite Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen hin. Ebenso verfüge die Schweiz über polizeiliche Massnahmen für die Bekämpfung von Terrorismus.
Zur Motion der Kommission wird der Bundesrat noch Stellung nehmen.