So funktionieren die Nationalratswahlen
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Videoratgeber erklärt:So funktionieren die Nationalratswahlen

BLICK klärt die wichtigsten Fragen zu den Wahlen 2019
So zählt Ihre Stimme am meisten

Am 20. Oktober wählt die Schweiz ein neues Parlament. Wer bei den Worten panaschieren, CSP oder Proporzsystem nur Bahnhof versteht, sollte sich über das ABC des wichtigen Urnengangs hier schlau machen.
Publiziert: 06.07.2019 um 10:23 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2019 um 15:29 Uhr
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Tausende wollen, nur 246 National- und Ständeräte schaffen die Wahl ins Bundeshaus.
Foto: Keystone

1. Was wird am 20. Oktober gewählt?

Die Mitglieder des Eidgenössischen Parlaments – das heisst 200 Nationalräte (Volksvertreter) und 46 Ständeräte (Kantonsvertreter). Eigentlich sind es nur 43 Ständeräte: Appenzell Innerrhoden wählte seinen Ständerat bereits im April des Wahljahrs an der Landsgemeinde. 2019 wurde CVP-Politiker Daniel Fässler (58) gewählt. In den Kantonen Ob- und Nidwalden stehen die Sieger auch schon fest: Es sind Erich Ettlin (57) und Hans Wicki (55) – sie wurden in stiller Wahl bestätigt.

2. Wer darf überhaupt wählen?

Bei den Wahlen auf Bundesebene ist grundsätzlich jeder Schweizer oder jede Schweizerin wahlberechtigt, die oder der mindestens 18 Jahre alt ist – sofern die Person nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht. Um zum ersten Mal abzustimmen oder zu wählen, bedarf es keiner Registrierung. Wahlberechtigte werden von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde eingetragen. Auslandschweizer müssen sich jedoch erst einmal anmelden (siehe unten).

3. Kann man zum Wählen gezwungen werden?

Nein. Nur in einem Kanton besteht eine Stimm- und Wahlpflicht: Schaffhausen. Wer der Urne fernbleibt, wird mit sechs Franken gebüsst.

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4. Dürfen Auslandschweizer auch wählen?

Ja, Schweizerinnen und Schweizer, die sich im Ausland niedergelassen haben, sogenannte Auslandschweizer, haben die Möglichkeit an Eidgenössischen Wahlen teilzunehmen. Sie müssen sich dafür bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland anmelden und im Stimmregister ihrer letzten Wohngemeinde oder der Heimatgemeinde (falls sie nie in der Schweiz lebten) registrieren. 

5. Brauche ich einen Ausweis, um an die Urne gehen zu können?

Nein, jeder Stimmberechtigte erhält von Amtes wegen die Stimmrechts-Unterlagen per Post zugesandt und wird im Wahlregister des Wohnortes vermerkt. Die Wahlabgabe kann dann per Post oder am Wahltag an der Urne erfolgen.

6. Gibt es E-Voting für die Nationalratswahl?

Nein! Der Bundesrat hat die Einführung des elektronischen Wählens übers Internet, das E-Voting, für Wahlen auf Bundesebene eingefroren.

7. Wer organisiert die Wahlen?

Für die Wahlen zuständig sind die Kantone und die Gemeinden. Die Bundeskanzlei informiert über die geltenden Regeln und kontrolliert, dass niemand auf verschiedenen Wahllisten doppelt kandidiert. 2015 überprüfte sie fast 3800 Personen.

Doch die Regeln sind – wie vieles in der Schweiz – von Kanton zu Kanton unterschiedlich. So bestimmen in den Kantonen mit mehr als einem Nationalratssitz die Parteien oder sonstige Gruppen Wahllisten mit Kandidaten. Gewählt werden können dann nur Kandidaten, die auf der Wahlliste stehen.

Anders ist es in Kantonen mit nur einem Sitz in der grossen Parlamentskammer. In Obwalden und Nidwalden können nur Personen gewählt werden, die effektiv auf den Wahlzetteln der Parteien stehen. In Uri, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden kann jeder Stimmberechtigte gewählt werden. Diese Kantone kennen kein zwingendes Anmeldeverfahren.

8. Wie wird bestimmt, wer wie viele Sitze bekommt?

Im Nationalrat hängt die Anzahl Sitze, die einem Kanton zustehen, von dessen Bevölkerungsgrösse ab. Daher kommt es immer wieder zu Verschiebungen. Auf Herbst 2019 zum Beispiel verlieren die wenig wachsenden Kantone Bern und Luzern je einen Sitz, Genf und Waadt gewinnen je einen Nationalratssitz, weil ihre Wohnbevölkerung am stärksten gewachsen ist. Zürich beispielsweise hat für die nächsten vier Jahre 35 Sitze zugute.

Im Ständerat ist es anders. Hier hat jeder Kanton zwei Sitze zugute. Ausnahmen sind die Halbkantone: Basel-Stadt/Basel-Land, die beiden Appenzell sowie Ob- und Nidwalden. Sie dürfen nur je einen Sitz im Stöckli stellen.

9. Welche Parteien kann man wählen?

Bei der Bundeskanzlei sind insgesamt 12 Parteien registriert. Es sind dies: SVP, EVP, FDP, EDU, CVP, die Grünen, GLP, BDP, SP, die CSP, die Lega dei Ticinesi und das Mouvement Citoyens Genevois. Allerdings werden ja nicht Parteien gewählt, sondern Personen. Man kann also auch als Parteiloser antreten – muss dazu aber eine Liste erstellen, die auch Unterstützer hat. Wie das geht, ist am Beispiel vom Kanton Zürich hier erklärt.

10. Wie kriege ich meine Wahlunterlagen?

Jeder Wahlberechtigte bekommt die Wahlunterlagen seines Kantons zugesandt. Beim Öffnen des Wahlcouverts sollte man vorsichtig sein, denn wenn es nicht kaputt geht, kann man es für die briefliche Wahl nochmals verwenden. Im Couvert befinden sich in den meisten Kantonen verschiedene Partei-Listen – beispielsweise für die SVP oder die FDP. Sowie ein kleineres Couvert und der Stimmausweis. Und es gibt Wahlprospekte der verschiedenen Parteien, in denen sie darüber informieren, wer die Kandidaten sind.

Auch aus den Medien, dank der Online-Auftritte der Parteien und durch ihre Wahlveranstaltungen werden die Kandidaten den Wählenden näher gebracht, so dass sie sich ihre bevorzugten Kandidatinnen und Kandidaten aussuchen können.

11. Wie genau wählt man eigentlich genau?

Einige Parteien – zum Beispiel die SP – treten mit mehreren Listen an. Klassisch sind die Männer-Liste, die Frauen-Liste und eine Junge Liste. Auf diesen Listen stehen die Kandidaten. Man kann die Liste, die einem gefällt, nun einfach in das kleinere Couvert stecken.

Oder man ändert eine Liste ab. So kann man die Namen von Kandidaten, die einem nicht passen, mit einem schwarzen oder blauen Kugelschreiber streichen. Oder man kann Namen ein zweites mal draufschreiben – das nennt sich kumulieren. Bei Letzterem erhalten die Kandidaten dann sozusagen zwei Stimmen. Der selbe Namen darf aber höchsten zweimal auf einer Liste erscheinen.

12. Und was ist Panaschieren?

Eine andere Möglichkeit, die Liste zu ändern, ist das Panaschieren, also Mischen. So kann man etwa die GLP-Liste nehmen, aber Namen von Kandidaten aus anderen Parteien, die man mag, dazuschreiben – beispielsweise aus der CVP. Dann muss man jedoch die entsprechende Zahl an GLP-Kandidaten streichen. So kann man seine generelle Parteipräferenz zum Ausdruck bringen, aber dennoch auch andere Kandidaten wählen.

Die Wählenden können sogar die leere Liste nehmen und selbst Kandidaten von verschiedenen Listen hinschreiben. Sie tragen also die Kandidatennummern, die Vornamen, Namen und Wohnorte in die leere Liste ein. Und sie können wieder jemanden doppelt aufschreiben. Dabei dürfen sie aber nur maximal so viele Kandidaten aufschreiben, wie ihr Kanton Sitze hat. Weniger darf man jedoch aufschreiben und somit Linien leer lassen. Wenn zudem oben auf der selbst zusammengesetzten Wahlliste ein Listenname eingetragen wird, werden die leeren Linien dieser Liste zugerechnet – beispielsweise den Grünen.

Gekritzel auf den Listen, unvollständige Nummern und Namen oder das Wort «dito» statt der Wiederholung eines Kandidatennamens sind unzulässig.

13. Und wenn ich die Wahlliste ausgefüllt habe?

Die ausgefüllte Liste stecken die Wählenden dann – allenfalls zusammen mit jener für die Ständeratswahl – ins kleinere Couvert und klebt dieses zu. Dann muss man unbedingt den Stimmrechtsausweis im dafür vorgesehenen Feld unterschreiben – ausser im Kanton Basel-Stadt.

Das kleinere Couvert und der unterschriebene Stimmausweis werden dann zusammen ins wiederverwendete grössere Couvert gesteckt. Das grosse Couvert muss dann zugeklebt und je nach Kanton noch frankiert werden. – Und ab geht die Post.

Oder ich gehe mit den ausgefüllten Wahlunterlagen und meiner ID am Sonntagmorgen, 20. Oktober 2019, persönlich an die Urne.

14. Wie ist der Zeitplan?

Bis Anfang Mai mussten alle Kandidierenden bei den Kantonen gemeldet sein. Ende September werden dann die Wahlunterlagen verschickt. Auslandschweizer müssen sich dann sputen: Sie haben wegen der langen Postwege weniger Zeit, sich zu entscheiden. Wahltag ist der 20. Oktober. Wer brieflich wählen will, muss das Wahlcouvert bis am 15. (B-Post) oder 17. Oktober (A-Post) in einen Post-Briefkasten eingeworfen haben. Die Ergebnisse der Wahl stehen am späten Abend des 20. Oktober fest.

15. Was kann ich tun, wenn ich aus Versehen die falsche Partei gewählt habe?

Nichts. Wenn der Wahlzettel ausgefüllt und abgeschickt ist, gilt er. Immerhin: Die nächste Gelegenheit kommt in vier Jahren – so häufig finden die Eidgenössischen Wahlen statt.

16. Was ist eigentlich dieses Proporzsystem?

Die meisten Kantone wählen nach dem Proporzverfahren. Das heisst: Die Sitze im Parlament werden möglichst genau nach dem Wähleranteil verteilt, den die Parteien an der Urne erzielen. Deshalb heisst die Proporz- auch Verhältniswahl. Zuerst wird also die Parteistärke pro Kanton ermittelt und die Sitze entsprechend auf die Parteien verteilt. Erst dann erhalten jene Politiker mit den meisten Stimmen einen Sitz. Beispiel: In einem Kanton, der 10 Sitze zu vergeben hat, bekommt die Partei X mit einem Wähleranteil von 20 Prozent zwei Mandate. Die beiden Politiker der Partei X mit den meisten Stimmen erhalten diese beiden Sitze.

17. Und wie funktioniert das Majorzverfahren?

Sechs kleine Kantone mit nur einem Nationalratssitz verwenden das Majorzverfahren. Es sind dies: Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri. Ebenso sind die Ständeratswahlen fast überall Mehrheitswahlen. Derjenige Politiker (und nicht die Partei), der am meisten Stimmen erhalten hat, ist gewählt. Sofern auch das absolute Mehr (siehe unten) erreicht wurde. Aufgrund dieser Hürde kommt es bei Ständeratswahlen mit vielen Kandidaten häufig zu zweiten Wahlgängen.

18. Was ist das absolute Mehr?

Es ist dann erreicht, wenn ein Politiker mindestens die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen plus eine Stimme erhalten hat. Bei zwei Kandidaten hat jener, der mehr Stimmen erhalten hat, automatisch das absolute Mehr erreicht. Je mehr Kandidaten, desto höher das absolute Mehr und desto schwieriger, dieses zu erreichen.

19. Und wann kann ich den Bundesrat wählen?

Der siebenköpfige Bundesrat wird nicht durch das Volk gewählt. Vielmehr wählt die sogenannte Vereinigte Bundesversammlung, also der National- und Ständerat, die Bundesräte. Sollte nicht noch überraschend kurzzeitig ein Bundesratssitz frei werden, finden die nächsten Bundesratswahlen im Dezember statt. Spannend wären diese vor allem, wenn die Grünen die CVP bei den Parlamentswahlen im Oktober überholen würden. Dann ist es interessant, ob die Zauberformel (siehe unten) noch gilt.

20. Was ist die Zauberformel?

Die Zauberformel ist der Verteilschlüssel für den Bundesrat. Nach diesem haben die drei stärksten Parteien Anrecht auf zwei Bundesratssitze und die viertstärkste Partei im Parlament bekommt noch einen Sitz. Heute hat die SVP 2 Sitze, die SP 2, die FDP 2 und die CVP einen Bundesratssitz. Ginge es strikte nach der Zauberformel und die Grünen würden die CVP als viertstärkste Partei ablösen, müsste die Bundesversammlung jemand von den Grünen statt von der CVP in die Landesregierung wählen. Die Zauberformel ist aber nicht bindend. Als mit der Abspaltung der BDP von der SVP plötzlich Vertreter der kleinen BDP im Bundesrat sassen und man diese Sitze sichern wollte, wurden Zusammenschlüsse verschiedener Fraktionen diskutiert und eine neue Zauberformel propagiert. 

21. Was sind Fraktionen?

Für die Wählenden sind Fraktionen normalerweise nicht wichtig. Aber für die Parteien: Wenn beispielsweise die BDP im Herbst nicht mehr auf fünf Sitze käme, könnte sie keine eigene Fraktion, also Gruppe, im Parlament mehr bilden. So geht es heute schon der EVP. Ihre beiden Parlamentarier haben sich deshalb der CVP-Fraktion angeschlossen. Denn in einer Fraktion können sich nicht nur Parlamentarier aus der selben Partei, sondern eben auch Gleichgesinnte zusammentun.

Die Fraktionen beraten wichtige Geschäfte im Parlament vor und versuchen sich auf einheitliche Positionen festzulegen. Vor allem aber erhalten sie vom Bund einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate. Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 144'500 Franken​ und zusätzlich 26'800 Franken pro Fraktionsmitglied.

22. Sind Listenverbindungen auch sowas wie Fraktionen?

Nein, aber die Listenverbindungen sind wiederum wichtig für die Wahlen. Denn in Kantonen, in denen nach dem Proporzverfahren gewählt wird, können die Parteien, ihre Listen miteinander verbinden, um die Chancen auf Sitzgewinne zu erhöhen. Denn bei der Verteilung der Sitze nach der Wahl, werden die miteinander verbundenen Listen zunächst als eine einzige Liste behandelt, was die Chance auf zusätzliche Mandate erhöht. Anschliessend werden die Sitze nach den Proporzregeln auf die einzelnen Listen verteilt.

23. Gibt das da nicht auch noch Unterlistenverbindungen?

Doch, damit können die in einer Listenverbindung zusammengeschlossenen Parteien die Aussicht auf einen Sitzgewinn noch weiter verbessern. Das ist dann aber hohe Wahlmathematik. Und nur die Verbunden mit gleicher Bezeichnung dürften sich noch weiter zusammentun. Also beispielsweise die Partei X, die X-Frauen und die X-Jungen bilden mit der Partei Y und Y-Frauen eine Listenverbindung. Dann dürfen sich nur die X, X-Frauen und die X-Jungen zu einer Unterliste verbinden. Und die Partei Y und die Y-Frauen dürfen eine Unterliste machen. X mit Y geht aber nicht.

Fazit?

Man kann alles verkomplizieren, aber: Für die Wählenden ist eigentlich nur zentral, welche Kandidatinnen und Kandidaten sie als National- und Ständeräte im Bundeshaus sehen wollen. Diese Namen schreiben sie auf die Liste.

Die Parteien an der Wahl

Bald geht die heisse Phase der Wahlschlacht so richtig los. BLICK erklärt im Formtest, wo die Parteien im Moment stehen und womit sie zu punkten versuchen.

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National- und Ständeratsratswahlen 2019

Am 20. Oktober finden die eidgenössischen Parlamentswahlen in der Schweiz statt. Die insgesamt 200 Sitz im Nationalrat werden nach Anzahl Bevölkerung auf die Kantone verteilt und müssen neu gewählt werden. Auch die 46 Sitze des Ständerats werden neu vergeben.

BLICK bietet rund um die Uhr die aktuellsten Informationen zum Wahlkampf, der politischen Themenagenda der Parteien und Kandidaten, der Sitzverteilung im Parlament und den Wahlergebnissen.

Für die Ständeratswahlen sind die Kantone zuständig. Bei den Nationalratswahlen arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden eng zusammen.

Am 20. Oktober finden die eidgenössischen Parlamentswahlen in der Schweiz statt. Die insgesamt 200 Sitz im Nationalrat werden nach Anzahl Bevölkerung auf die Kantone verteilt und müssen neu gewählt werden. Auch die 46 Sitze des Ständerats werden neu vergeben.

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