Der Bundesrat hat das revidierte Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und die entsprechende Verordnung am Mittwoch auf den 23. Oktober 2022 in Kraft gesetzt, wie er mitteilte.
Das Kampagnenbudget sowie die in den zwölf Monaten bis zu den Wahlen eingegangenen Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken müssen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) spätestens 45 Tage vor dem Wahltermin gemeldet werden. Die Finanzierung von Abstimmungskampagnen soll erstmals im Hinblick auf den Urnengang vom 3. März 2024 offengelegt werden.
Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.
Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss. Der Bundesrat hat diesen übernommen. Bei Ständeratswahlen gelten die Transparenzregeln nur für Gewählte.
Als Kontrollstelle ist die EFK vorgesehen. Dies war im Rahmen der Beratungen im Parlament zur Änderung des BPR noch nicht der Fall. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat daher bis Ende 2024 eine Vorlage zur Revision des BPR unterbreiten, damit die EFK auf Gesetzesstufe als Kontrollstelle verankert wird.
Die Schweizer Politik wird im Gegensatz zum Ausland grösstenteils privat finanziert. Etwa neunzig Prozent der Gelder stammen gemäss einer Studie von Einzelpersonen und Unternehmen.
(SDA)