Nationalrat will Gebühr für Bagatellfälle
Wer im Notfall landet, soll 50 Franken zahlen

Der Nationalrat will Patienten bei Bagatellfällen stärker zur Kasse bitten. Er sagt ja zu einer Notfallgebühr von beispielsweise 50 Franken.
Publiziert: 03.12.2019 um 12:47 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2019 um 08:45 Uhr
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GLP-Nationalrätin Kathrin Betschy: «Die Gebühr belastet jene, die am Wochenende unüberlegt ins Spital gehen statt zum Arzt.»
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Wer eine Spitalnotfallpforte aufsucht, soll finanziell bluten: Künftig sollen alle Notfallpatienten gleich vor Ort eine Eintrittsgebühr von zum Beispiel 50 Franken berappen. Das schlug Ex-GLP-Nationalrat Thomas Weibel (65, ZH) in einem Vorstoss vor, den der Nationalrat nun mit 108 gegen 85 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen hat.

Die Gebühr hätte einen gewissen Strafcharakter, denn sie soll nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung angerechnet werden. Einzig Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung wären von der Gebühr ausgenommen.

Gegen Bagatellfälle

Die Idee dahinter: Patienten sollen nicht mehr wegen Bagatellfällen in den Spitalnotfall rennen. Und es geht auch ums Sparen: «Spitalambulantliche Konsultationen sind wesentlich teurer als bei einem Hausarzt oder einem Apotheker», sagte GLP-Nationalrat Martin Bäumle (55, ZH). Mit der Gebühr würden die Spitäler entlastet.

Seine Parteikollegin Kathrin Bertschy (40, BE) betonte das Qualitätsargument. Mit der Gebühr könnten unnötiger Stress für das Personal und unnötige, gefährliche Wartezeiten für gravierende Notfälle verhindert werden. Für sie ist klar: «Die Gebühr belastet jene, die am Wochenende unüberlegt ins Spital gehen statt zum Arzt.»

Sie betonte zudem, dass die Kantone selber entscheiden könnten, ob sie eine Notfallgebühr einführen wollen oder nicht.

Linke wehrt sich gegen Gebühr

SP-Nationalrätin Yvonne Feri (53, AG) wehrte sich gegen das Ansinnen. Die Gebühr belaste vor allem die Ärmsten, alte Menschen und Chronischkranke, sagte sie. Und warnte vor Fehlanreizen: «Patienten könnten eine stationäre Behandlung verlangen, um die Gebühr zu umgehen.»

Der Entschied solle bei den Betroffenen selber liegen, ob sie den Notfall, einen Hausarzt oder die Apotheke aufsuchen würden, so Feri. Und: «Sehr viele Menschen haben keinen Hausarzt mehr und reagieren erst im Notfall.»

Fehr wehrte sich aber vergeblich gegen den Vorstoss. Dieser kommt nun in den Ständerat. Erst wenn auch die kleine Kammer zustimmt, wird ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet.

SVP will Praxisgebühr

Ein weiterer Vorstoss von SVP-Nationalrat Thomas Burgherr (AG) wurde noch nicht behandelt. Nach seinem Willen soll bei jedem ambulanten Spital- oder Praxisbesuch für einen neuen Behandlungsfall ein «symbolischer Selbstkostenanteil» in bar erhoben und sofort eingezogen werden. In Spitalambulatorien wäre der Betrag doppelt so hoch wie in Arztpraxen.

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