Nationalrat will Förderlücke
Einheitliche Förderung erneuerbarer Energien

Der Nationalrat will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Er ist am Mittwoch auf eine entsprechende Vorlage eingetreten - gegen den Willen des Bundesrats.
Publiziert: 16.06.2021 um 10:53 Uhr
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Aktualisiert: 16.06.2021 um 14:22 Uhr
Der Nationalrat möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien über das Jahr 2022 hinaus fördern. (Themenbild)
Foto: URS FLUEELER

Diese erneuerbaren Energien wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH) möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.

Von einer sogenannten Einmalvergütung profitieren heute erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Klärgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Mit den Änderungen im Energiegesetz, welche die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) erarbeitet hat, sollen fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gefördert werden.

In der Eintretensdebatte war die Vorlage unbestritten. Für die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz sei es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterstützen, lautete der Tenor.

Geschehe nichts, bestünde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willkürlich würden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalvergütung erhalten, weiterhin gefördert, während für die anderen Technologien ein Förderstopp gelten würde.

Mit dieser Übergangslösung soll laut der Urek-N sichergestellt werden, dass keine Förderlücke entsteht, bis eine umfassendere Reform der Energiegesetzgebung in Kraft tritt. Der Bundesrat plant noch vor der Sommerpause, dem Parlament eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes vorzulegen.

Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei unbestritten, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. «Wir müssen sicherstellen, dass wir genügend sauberen Strom haben.»

Die Übergangslösung lehnt der Bundesrat aber ab, weil sie nicht ausreiche, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren, sagte Sommaruga. Sie plädierte deshalb für Nichteintreten, verzichtete aber auf eine Abstimmung.

Eine nahtlose Lösung ab 2023 mit der umfassenden Reform des Bundesrats sei «zeitlich illusorisch», sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Deshalb sei es wichtig, Massnahmen zu sichern, bis der Mantelerlass in Kraft trete.

«Wir müssen den Ausstieg aus der Kernkraft bewältigen», sagte Albert Rösti (SVP/BE). Für die SP stehe im Vordergrund, dass das Potenzial der erneuerbaren Energien besser ausgeschöpft werde, hielt Fraktionssprecherin Nadine Masshardt (BE) fest.

«Wir wollen keinen erzwungenen Boxenstopp für die erneuerbaren Energien», sagte Priska Wismer-Felder (LU) im Namen der Mitte-Fraktion. Sie plädierte für eine «Übergangslösung ohne Präjudiz». Noch viel wichtiger als die vorliegende Vorlage sei das baldige Revisionspaket des Bundesrats. Die Übergangslösung sei «pragmatisch», sagte Jacques Bourgeois (FDP/FR).

Nun beschäftigt sich der Nationalrat mit den Details der Vorlage.

(SDA)

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