Nationalrat will an Fristenregelung nicht rütteln
Abtreibungen sollen grundsätzlich Straftat bleiben

In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten – bis zur 12. Woche aber straflos. Und das bleibt auch so. Ein Versuch, das Gesetz zu ändern, ist gescheitert.
Publiziert: 07.03.2023 um 14:18 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2023 um 08:26 Uhr
Léonore Porchet wollte einen Paradigmenwechsel bei Schwangerschaftsabbrüchen. Doch die Mehrheit des Parlaments ist dagegen.
Foto: keystone-sda.ch

Der Abbruch einer Schwangerschaft soll in der Schweiz eine Strafsache bleiben. Der Nationalrat hat eine Streichung von Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch abgelehnt. Er sagte am Dienstag mit knappem Mehr Nein zu einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet (33).

Porchet verlangte mit einer parlamentarischen Initiative, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit zu betrachten. Die Rechtskommission des Nationalrates beantragte ein Nein; der Rat folgte ihr nun mit 99 zu 91 Stimmen und mit 6 Enthaltungen.

Nationalrätin forderte Spezialgesetz

Damit ist die Initiative vom Tisch. Porchet schlug vor, die heutige Fristenregelung entweder in einem Spezialgesetz, in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit oder im Bereich der öffentlichen Gesundheit rechtlich zu verankern. Das Strafgesetzbuch sollte entsprechend angepasst werden.

Obwohl es in der Schweiz ein Recht auf den Abbruch einer Schwangerschaft gebe, würden Abbrüche als Strafsache behandelt, begründete Porchet die Initiative. Das bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit sei und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung.

Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung – Straffreiheit bis zur zwölften Woche, wenn eine Notlage geltend gemacht wird – habe sich bewährt.

Man will an Fristenregelung festhalten

Die Fristenregelung sei ein anerkannter Kompromiss, sagte Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (44). Werde dieses System nun aufgebrochen, «bringen wir neue Emotionen in ein längst ent-emotionalisiertes Thema». Er warnte davor, ein Signal für einen immer straffreien Schwangerschaftsabbruch zu setzen.

Die Minderheit dagegen war der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Mit dem Nein des Nationalrates ist die Initiative jetzt aber vom Tisch. (SDA)

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