Die SVP-Fraktion wollte mit zwei Vorstössen das Asylgesetz deutlich verschärfen. Mit den Unterschriften von fünfzig Nationalrätinnen und Nationalräten aus der eigenen Fraktion erreichte die SVP, dass die grosse Kammer eine ausserordentliche Session zu den Vorstössen durchführte.
Mit einer Motion wurde verlangt, dass alle Asylsuchende, die aus Gebieten stammen, in denen radikale Gruppierungen wie der IS tätig sind, in geschlossenen Zentren untergebracht oder überwacht werden. Diese Massnahme sollte so lange aufrechterhalten werden, bis das Gefährdungspotenzial abgeklärt ist. Ebenfalls sollte dies für alle jene Asylsuchende gelten, deren Identität nicht nachweislich geklärt ist.
Martina Bircher (SVP/AG) argumentierte, das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe eine teure Maschinerie aufgebaut, um die Identität von Asylsuchenden zu überprüfen. Dies sei aber wenig hilfreich, wenn diese Personen in einer offenen Unterkunft untergebracht würden. Die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder dürfe nicht über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt werden.
Das Anliegen wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Samira Marti (SP/BL) befand den Vorstoss als «völlig unnötig, menschenverachtend und wahrscheinlich völkerrechtswidrig». Auch Marco Romano (CVP/TI) fand deutliche Worte: «Das einzige Ziel des Vorstosses ist es, Angst zu verbreiten.» Die Anschläge in Morges VD und Lugano TI seien nicht von Asylsuchenden begangen worden.
Kurt Fluri (SO) sagte für die FDP-Fraktion, dass Kollektiv-Inhaftierungen immer abgelehnt werden müssten. Und Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) bezeichnete den Vorstoss als «inhuman, irreführend und faktenlos». Aline Trede (Grüne/BE) kritisierte schliesslich, dass die SVP-Fraktion das Mittel der ausserordentlichen Session missbraucht habe, um Angst zu schüren.
Die Motion wurde mit 139 zu 53 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Die Schweiz kann zudem ihre Beteiligung am Resettlement-Programm des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) wie vorgesehen fortführen. Der Nationalrat lehnte ebenfalls mit 139 zu 53 Stimmen auch den zweiten Vorstoss der SVP-Fraktion ab, der Personen aus dem Nahen Osten aus dem Programm ausschliessen wollte. Auch diese Motion ist damit erledigt.
Andreas Glarner (AG) sagte für die SVP-Fraktion, dass sich die Schweiz die Gefährder nicht noch selbst ins Land holen dürfe. Dass das UNHCR die Identität prüfe, sei keine Garantie. «Dieses UNHCR, das es trotz riesigem Budget nicht einmal schafft, eine anständige Flüchtlingsunterkunft auf der griechischen Insel Lesbos aufzustellen.»
Alle anderen Fraktionen lehnten den Vorstoss ab. So sagte etwa Damien Cottier (NE) für die FDP-Fraktion, dass das Resettlement-Programm aufrechtzuerhalten sei. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition könne so Menschen Hoffnung geben, die keine Hoffnung mehr hätten. «Die Menschen aus dem Nahen Osten auszuschliessen, wäre scheinheilig. Dort finden ja die humanitären Katastrophen statt.»
Justizministerin Karin Keller-Sutter präzisierte, dass Personen, die in die Schweiz kommen, auch vom SEM überprüft würden.
Nach Art. 56 des Asylgesetzes kann der Bundesrat entscheiden, grösseren Flüchtlingsgruppen Asyl zu gewähren. Er hat für die Jahre 2020 und 2021 die Aufnahme von bis zu 1600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen beschlossen.
In Zusammenarbeit mit dem UNHCR sollen vor allem Gruppen von Flüchtlingen aus den Krisenregionen des Nahen Ostens und entlang der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer dauerhaft in der Schweiz aufgenommen werden.
(SDA)