Der Nationalrat hat einen Vorstoss von Andrea Geissbühler (SVP/BE) gutgeheissen, die eine entsprechende Anpassung des Parlamentsgesetzes verlangt. Im Ständerat würden nach wie vor nicht alle Abstimmungsresultate mit Namenslisten veröffentlicht, argumentiert Geissbühler.
So könne die Bevölkerung nicht nachvollziehen, wer wie gestimmt habe. Insbesondere für die Wahlen sei es aber wichtig, dass auch im Ständerat, analog zum Nationalrat, in dieser Beziehung Transparenz geschaffen werde.
Man könne so auch nicht auswerten, wie oft ein Ratsmitglied gefehlt habe. Sie verlange, dass nach jeder Abstimmung ersichtlich werde, wer wie gestimmt habe, sagte Geissbühler – wie dies im Nationalrat bereits der Fall sei. «Damit könnten wir ein wenig Goodwill schaffen bei der Bevölkerung.»
Für mehr Transparenz in der kleinen Schwesterkammer konnte sich auch die Ratslinke erwärmen. Diese Intransparenz passe nicht mehr zur heutigen Zeit, sagte Angelo Barrile (SP/ZH). Abstimmungsergebnisse würden jetzt teilweise fotografiert und danach teilweise unvollständig ins Internet gestellt. Dies sei kontraproduktiv.
«Das ist Sache des Ständerats»
Bloss eine kleine Minderheit der vorberatenden Kommission war der Meinung, dass der Ständerat solche Fragen selbst regeln müsse.
Gleich tönte es aus dem Stöckli: Auch wenn das Anliegen bei der vorberatenden Kommission des Ständerats grundsätzlich auf offene Ohren stiess, bemängelte die Kommissionsmehrheit den Absender der Initiative. Das sei Sache des Ständerats, argumentierten die Ständeräte. Dieser wird nun auch als nächstes darüber abstimmen.
Im Ständerat wird seit März 2014 elektronisch abgestimmt. Namenslisten werden jedoch nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen und Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr veröffentlicht werden – oder wenn mindestens zehn Mitglieder es verlangen. (SDA)