Namensstreit beim Fake-Fleisch
Dürfen Vegi-Produkte «Schnitzel» und «Wurst» heissen?

In Frankreich dürfen Vegi-Produkte keine fleischigen Namen mehr haben. Die Fleischlobby in der Schweiz fordert ebenfalls ein solches Verbot. Sind Fleischbezeichnungen tatsächlich verwirrend für die Konsumenten?
Publiziert: 02.05.2018 um 20:02 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:42 Uhr
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Darf dieses Vegi-Schnitzel als «Schnitzel» bezeichnet werden?
Foto: Mike Slawski
Julien Duc

Dürfen Fleischersatzprodukte fleischige Namen haben? Frankreich hat diese Frage kürzlich geklärt: Wer Fake-Fleisch aus Soja, Tofu oder Quorn als «Wurst» oder «Steak» bezeichnet, muss mit einer happigen Busse von rund 350'000 Franken rechnen.

Und in der Schweiz? «Ein Verbot der Fleischbezeichnungen ist aus unserer Sicht dringend nötig», meint Elias Welti (41) vom Schweizerischen Fleisch-Fachverband. Was für Frankreich gelte, tue auch in unserem Land not. «Es ist verwirrend für den Konsumenten. Schaut man nicht genau hin, kann es zu ärgerlichen Verwechslungen kommen.» Der Verband habe beim Bund eine Anfrage für ein Verbot eingereicht.

Bauernpräsident Markus Ritter (51) sieht vorerst keinen Handlungsbedarf. Doch: «Stellt eine Bezeichnung für vegetarische Ersatzprodukte, die bisher für Fleischspezialitäten verwendet wurde, tatsächlich eine Täuschung der Konsumenten dar, dann ist es für uns nicht akzeptabel, dass mit solchen Begriffen geworben wird», so der CVP-Nationalrat.

Swissveg: Fantasienamen verwirren noch mehr

Danielle Cotten (31) von Swissveg findet die Argumentation der Fleischlobby absurd. «Ein klar als vegetarisch oder vegan bezeichnetes Produkt kann nicht irreführend sein.» Verwechslungsgefahr drohe höchstens beim Aussehen, nicht aber bei der Bezeichnung, meint Cotten.

Auf Fantasienamen zu setzen, verwirre daher den Konsumenten viel mehr. Denn sehen zwei Produkte gleich aus, gebe es doch keine bessere Bezeichnung als beispielsweise «Veganer Fleischkäse», so Cotten.

Und schliesslich stört sich umgekehrt auch niemand an der Bezeichnung «Fruchtfleisch».

Neo-Vegetarierin Rickli sieht keinen Handlungsbedarf

Auch Konsumentenschützerin Sara Stalder (51) kann nicht bestätigen, dass hier Täuschungsgefahr besteht: «Wir erhalten dazu kaum Rückmeldungen.»

Ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht Natalie Rickli (41). Die Produkte seien voneinander zu unterscheiden, meint die SVP-Nationalrätin. Und sie muss es wissen: Rickli ernährt sich seit einem Jahr vegetarisch.

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