Name seiner Ex-Frau «kreuzfalsch»!
Moritz Leuenberger stinksauer auf Bundesratslexikon

Alt Bundesrat Moritz Leuenberger (72) ärgert sich über das neue Bundesratslexikon. Der Beitrag über ihn sei fehlerhaft: Nicht einmal der Name seiner Ex-Frau stimmt.
Publiziert: 27.06.2019 um 12:36 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2019 um 17:08 Uhr
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Alt Bundesrat Moritz Leuenberger (72, SP) nervt sich.
Foto: Keystone

Das Bundesratslexikon will ein Nachschlagewerk sein. Es soll zuverlässige und gesicherte Informationen zu den Bundesräten der Schweiz liefern. Doch der Beitrag zum früheren SP-Bundesrat Moritz Leuenberger (72) in der neuen, Ende 2018 veröffentlichten Version des Lexikons strotzt nur so vor Fehlern: Nicht einmal der Name seiner Ex-Frau ist richtig.

Der Bundesrat Nummer 101 im Buch habe «nicht schlecht gestaunt», als er das Bundesrats-Buch zugestellt bekommen habe, schreiben die Zeitungen von CH Media. «Der Beitrag über mich enthält eine Reihe von falschen Angaben», prangert der Ex-Bundesrat und langjährige Infrastrukturminister an.

Grobe Schnitzer im Lexikon

Der wohl gröbste Schnitzer: Leuenbergers erste Ehefrau hiess gemäss Lexikon Dolores Brückner. Das sei allerdings «kreuzfalsch». Er stellt richtig: «Sie hiess Dolores Ackermann!»

Doch damit nicht genug: Seine zweite Frau, Gret Loewensberg (76), war laut dem Bundesratslexikon SP-Gemeinderätin. Dort hätten sich die beiden kennengelernt. Liebe im Gemeinderat also? Fehlanzeige, korrigiert Leuenberger: «Sie war nie Gemeinderätin!»

Leuenberger fühlt sich diffamiert

Auch was seine politischen Tätigkeit angeht, gibt es Unstimmigkeiten im Lexikon: Es stehe im Bericht, der Bundesrat habe ihm das Flugdossier entzogen, so der alt Bundesrat: «Das stimmt nicht!» Es sei seines Wissens noch keinem Bundesrat ein Dossier entzogen worden. Leuenberger fühlt sich diffamiert: «Ich werde damit in die Nähe von gescheiterten Regierungsräten wie Pierre Maudet oder Franziska Roth gerückt!»

Ebenfalls falsch sei eine andere Angabe: «Es heisst im Buch, es gebe wegen mir ein Gesetz, das eine Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten vorschreibe. Das stimmt nicht, ein solches Gesetz gibt es nicht.»

Tatsächlich scheiterte eine «Lex Leuenberger», die ein zweijähriges Mandatsverbot für Ex-Bundesräte vorsah, am Widerstand des Ständerats.

«Der Verfasser hat nie mit mir gesprochen»

Die grosse Frage ist nun: Wie konnten sich so viele Fehler einschleichen? «Der Verfasser hat nie mit mir gesprochen», sagt Leuenberger. Er sei vor dem Erscheinen des Textes nicht kontaktiert worden.

Geschrieben hat den Beitrag der Journalist Felix E. Müller (68), ehemaliger Chefredaktor der «NZZ am Sonntag». Er wurde vom Herausgeber des Bundesratslexikons, Urs Altermatt (76), Historiker und emeritierten Professor an der Uni Freiburg, beauftragt.

Der Autor ist «unerreichbar im Ausland»

Altermatt kläre die Sache zur Zeit ab: «Ich bin über die Angelegenheit im Bild.» Allerdings sei der Autor Müller im Moment «unerreichbar im Ausland». Und die Abklärungen setzten die Anwesenheit des Autors voraus, so der Professor.

Leuenberger weiss selbst noch nicht genau, was er jetzt zur Behebung der Unstimmigkeiten fordern soll. Wichtig ist Leuenberger eine Richtigstellung und Entschuldigung, beispielsweise mittels eines Einlageblattes. Denn der alt Bundesrat fürchtet, dass die Anschuldigungen sonst Bestand hätten.

Leuenberger: «Wenn so etwas in der ‹NZZ am Sonntag› oder im ‹20 Minuten› steht, dann geht es wieder vergessen.» Wenn aber in einem Nachschlagewerk, das sich an Historiker und Journalisten richtet, so etwas stehe, dann gingen diese davon aus, dass die Angaben stimmen.

Doch Leuenberger kann sich auch drastischere Massnahmen vorstellen: Er werde sich überlegen, ob er das Buch einstampfen lassen soll. Schliesslich gehe es um «mehrere verletzende, falsche Sachverhaltsbehauptungen». (pro)

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