Die Ausschaffungsinitiative der SVP, die seit dem 1. Oktober 2016 umgesetzt ist, will, dass kriminelle Ausländer konsequent ausgeschafft werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen soll es keinen Landesverweis geben. Doch wie oft kommt die Härtefallklausel zur Anwendung?
Gespannt warteten alle auf die 2017er-Ausschaffungszahlen des Bundesamts für Statistik, die letzten Juni publiziert wurden. Diese klärten aber nicht auf, sondern sorgten für Verwirrung (BLICK berichtete). Aus dem Zahlen-Wirrwarr waren kaum Rückschlüsse zur neuen Ausschaffungspraxis möglich. Und schon gar keine Auskunft über die Anwendung der Härtefallklausel herauszulesen.
Verlässliche Zahlen nicht vor 2020
Die herrschende Unsicherheit steht im Widerspruch zu den Versprechungen des Bundesrats. Sowohl 2016 als auch 2017 bekräftige die Landesregierung, dass aus dem Strafregisterinformationssystem Vostra die Daten zur Anwendung der Härtefallklausel und Informationen zu den Straftaten, die eine obligatorische Ausschaffung zur Folge haben, möglich sein werden.
Doch wie sich herausgestellt hat: Das Strafregister nimmt diese Differenzierungen nicht vor. Das Bundesamt für Justiz arbeitet offenbar an der Behebung des Problems, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Die Einführung des überarbeiteten Registers ist für das Jahr 2020 geplant. Eine verlässliche Statistik über die neue Ausschaffungspraxis liegt also erst in zwei Jahren vor.
SVP-Rutz: Ausschaffungsverhinderer sind am Werk
Gregor Rutz (45) tobt. Für den SVP-Nationalrat zeigt der Zahlensalat, dass «Kreise am Werk sind, welche eine Umsetzung der Ausschaffungsinitiative um jeden Preis verhindern wollen». Sein Nationalratskollege von der CVP, Leo Müller (60), hat auch wenig Verständnis für die Verzögerungen. Er hoffe, dass die beiden Bundesämter es fertigbringen, noch vor 2020 verlässliche Statistiken zu erstellen. (duc)