Seit Jahresbeginn können sich Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier in Fällen von sexueller Belästigung an eine Anlaufstelle wenden. Bisher hatte diese mit keinem konkreten Fall aus dem Parlament zu tun. Das Mandat wird dennoch verlängert.
Die Verwaltungsdelegation ist der Ansicht, dass bereits das Vorhandensein einer Anlaufstelle eine präventive Wirkung bei der Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung hat, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Zudem brauche es eine gewisse Anlaufzeit, bis solche Beratungen in Anspruch genommen würden.
Ziel: Gegen alle Formen von Belästigung vorgehen
Aus diesen Gründen hat die Verwaltungsdelegation beschlossen, das Mandat der Fachstelle «Mobbing und Belästigung» um ein Jahr zu verlängern und deren Tätigkeit besser bekannt zu machen. Es sei ihr ein Anliegen, in aller Entschiedenheit gegen alle Formen von Belästigung vorzugehen und eine Kultur des Respekts und des korrekten gegenseitigen Umgangs zu fördern, schreibt sie.
In der Mitteilung verweist sie auch auf eine Studie der interparlamentarischen Union und der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese zeige, dass die Problematik in allen europäischen Parlamenten manifest sei. Zudem halte sie fest, dass ein wichtiges Element bei der Bekämpfung Anlaufstellen für Betroffene seien. Die Schweiz werde als positives Beispiel erwähnt.
Stalking-Affäre um Ex-Nationalrat Yannick Buttet löste Diskussion aus
Die Fachstelle «Mobbing und Belästigung» bietet den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Bern und Zürich Gespräche oder telefonisch Beratungen in Deutsch, Französisch und nach Voranmeldung auch in Italienisch an. Die Kosten trägt das Parlament. Für «Basisdienstleistungen» erhielt die Fachstelle im laufenden Jahr 3600 Franken.
Die Verwaltungsdelegation hatte vor einem Jahr auch ein Merkblatt zum Unterschied zwischen Flirt und sexueller Belästigung verfasst. Flirts beruhen demnach auf Gegenseitigkeit, lösen Freude aus und stärken das Selbstwertgefühl, sind von beiden Seiten erwünscht und respektieren persönliche Grenzen. Bei Belästigung ist das Gegenteil der Fall. Die Diskussionen ausgelöst hatten Stalking-Vorwürfe gegen den ehemaligen CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS). (SDA/duc)