Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag kommt der Kanton Schwyz mit der Verfahrensänderung einer Rüge des Bundesgerichts nach. Zudem soll die Neuordnung das Verfahren beschleunigen, denn es wird nur noch einen (und gesamtheitlichen) Entscheid geben. Damit wird bei Beschwerden auch nur noch ein Instanzenzug durch die Gerichte offen stehen.
Heute gilt bei Kantonsstrassenprojekten ein zweistufiges Verfahren. Dieses besteht aus dem Nutzungsplanverfahren und dem Projektgenehmigungsverfahren. Diese sollen nun ablauftechnisch zusammengelegt werden, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Damit könnten raumplanerische Aspekte besser mit dem konkreten Bauprojekt koordiniert werden.
Das Verfahren für die Gemeindestrassen ist von der Neuerung nicht betroffen. (SDA)