Zuletzt bestanden noch Auflagen im Wesentlichen für Wildpilze, bestimmte Fischarten und Wildpflanzen, wie eine Sprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte.
Die Auflagen seien aufgrund der aktuellen Strahlenbelastung nicht mehr notwendig, teilte das BLV weiter mit. Die Lebensmittel aus der Region Fukushima könnten wieder als sicher betrachtet werden. Die japanischen Behörden hätten in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die radioaktive Belastung von Lebensmitteln zu reduzieren.
Bereits seit Anfang August gelten für Lebensmittel tierischen Ursprungs keine besonderen Schutzmassnahmen mehr. Ab sofort fallen die Massnahmen auch für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs weg. Für Japan ist die Beseitigung der Handelshürden ein wichtiger Schritt. Die Auswirkungen waren vor allem für die japanische Wirtschaft spürbar.
Die von den Importbeschränkungen betroffenen Lebensmittel mussten vor der Ausfuhr in die Schweiz auf ihre radioaktive Belastung untersucht werden. Die japanischen Behörden mussten die Einhaltung der Höchstwerte für Radioaktivität bescheinigen. Bestimmte Lebensmittel wurden zusätzlichen Kontrollen unterzogen. Für die Behörden an der Grenze bedeutete dies Mehraufwand.
Nach einem Erdbeben am 11. März 2011 walzte eine Flutwelle an der Pazifikküste Japans Städte und Dörfer nieder. Anbauflächen versanken in den Wasser- und Schlammmassen. Rund 20'000 Menschen riss die Flut in den Tod. In Fukushima kam es im Atomkraftwerk Daiichi zu Kernschmelzen. Viele Länder führten danach Höchstwerte für die Strahlenbelastung für Lebensmittel aus den betroffenen Präfekturen ein.
Dank Dekontaminierungsarbeiten sind die Strahlenwerte in den meisten Gegenden der Präfektur Fukushima inzwischen auf dem praktisch gleichen Niveau wie in anderen Ländern. Rund 27'000 der anfangs 165'000 Evakuierten konnten allerdings noch nicht in ihre Wohngebiete zurück. (SDA)