Jetzt hat auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Problem: Es war schon beim abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (55) so, dass die rechtliche Grundlage fehlte, um mit Peter Hänni einen externen Verfahrensleiter einzusetzen. Im Fall Laubers kassierte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Einsetzung Hännis durch die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Nun rüffelt das Berner Wirtschaftsstrafgericht in Sachen Postauto-Bschiss das Fedpol wegen eines vergleichbaren Fehlers. Es spricht von «schwerwiegenden Mängeln» und schickt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurück. Für die Einsetzung von alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter durchs Fedpol hat, laut dem Gericht, ebenso keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden.
Wie es am Freitag mitteilte, sind die vom externen Verfahrensleiter und dessen Stellvertreter angeordneten Verfahrenshandlungen somit nichtig.
Bundesrat hatte entschieden
Mathys und Cornu waren im Frühling 2018 bei der Untersuchung wegen des Postauto-Bschisses hinzugezogen worden. Der Bundesrat wiederum hatte beim Subventionsbschiss entschieden, dass das Fedpol das Verwaltungsstrafverfahren abhalten solle, nachdem weder die Berner Staatsanwaltschaft noch die Bundesanwaltschaft das Verfahren führen wollten.
Es geht beim Bschiss um den Verdacht auf Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG über Jahre Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese in andere Geschäftsfelder umgebucht hatte.
«Einseitige Verfahrensführung»
Einer der Angeklagten hat bereits reagiert: Der Ex-Finanzchef der Post, Pascal Koradi, liess mitteilen, dass er den Beschluss des Gerichts «mit Genugtuung» zur Kenntnis nehme. Er habe sich während des gesamten Verfahrens gegen die «einseitige und voreingenommene Verfahrensführung des Fedpol» gewehrt. Die Verfahrensleiter hätten es etwa unterlassen, wichtige Ermittlungen und Abklärungen vorzunehmen und sich «in fahrlässiger Weise auf das nachweislich mangelhafte und unvollständige Gutachten» der Anwälte der Post verlassen.
Und das Fedpol schreibt auf BLICK-Anfrage, man habe den Entscheid zur Kenntnis genommen und prüfe die Konsequenzen.