Lange gab es am letzten Sonntag keine Information zur Frage, wie die Abstimmung zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative ausgegangen sei. Dann folgte am späteren Nachmittag der Paukenschlag: Der Regierungsrat gab bekannt, er habe an einer ausserordentlichen Sitzung die Abstimmung für ungültig erklärt.
Die Verfassungsinitiative verlangt, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Finanzierung und Interessenbindungen von Parteien und Kandidaten offen gelegt werden müssen. Regierungsrat und Parlament unterbreitenden den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag. Der Stimmzettel bestand somit, inklusive Stichfrage, aus drei Fragen.
Abstimmungszettel perforiert
Wie der Regierungsrat mitteilte, wurde auf Wunsch der zwei grössten Zuger Gemeinden der Abstimmungszettel zwischen den einzelnen Fragen perforiert. Dies sollte das Auszählen erleichtern. Die Stimmberechtigten und in der Folge mehrere Abstimmungsbüros setzten die Neuerung aber nicht korrekt um.
So trennte ein Teil der Stimmberechtigten die Abstimmungszettel und legte nicht alle Teile in das Kuvert. In Urnenbüros wurden Abstimmungszettel als gültig gewertet, obwohl sie nicht vollständig waren.
Dabei handelte es sich nicht um Einzelfälle. Nach Angaben des Regierungsrats zählten nur vier der elf Zuger Gemeinden korrekt aus. Bei drei Gemeinden gab es «geringfügige», bei den vier restlichen «beträchtliche» Abweichungen.
Nachzählen nicht mehr möglich
Das kantonale Stimmbüro habe die fehlerhafte Auszählung früh erkannt, teilte der Regierungsrat mit. Ein Nachzählen sei nicht mehr möglich gewesen. Nachträglich liesse sich nicht mehr eruieren, welche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger alle drei Teilstimmzettel korrekt ausgefüllt und zurückgeschickt hätten und welche nicht. Das bedeute, dass ungültige Stimmen mitgezählt worden seien.
Es war das erste Mal, dass der Kanton Zug Stimmzettel perforierte. Der Regierungsrat erklärte in seiner Mitteilung, dass sowohl die Stimmberechtigten wie auch die Gemeinden informiert worden seien, wie sie mit den neuen Stimmzettel umgehen sollen.
Die Stimmberechtigten seien so mit einem Beiblatt darauf hingewiesen worden, dass sämtliche Stimmzettel ins Stimmkuvert eingelegt werden müssten und dass sie nicht getrennt werden sollten. Die Gemeinden seien informiert worden, dass das Fehlen eines oder zweier Teilstimmzettel zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führe.
Der Regierungsrat will die Abstimmungsprotokolle veröffentlichen. Diesen sei zu entnehmen, dass der Entscheid der Bevölkerung zugunsten des Gegenvorschlags ausgegangen wäre, hiess es in der Mitteilung.