Nach Neonazi-Konzert im Toggenburg
St. Galler Sicherheitsdirektor für Hitlergruss-Verbot

In Deutschland ist der Hitlergruss längst verboten. Das will der Galler Regierungsrat Fredy Fässler nun auch in der Schweiz. Um Neonazi-Versammlungen in Zukunft zu verhindern, setzt er vor allem auf eine striktere Bewilligungspraxis.
Publiziert: 22.10.2016 um 15:37 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:16 Uhr
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Letzten Samstag versammelten sich über 5000 Neonazis zu einem Konzert im Toggenburger Dorf Unterwasser. Der Kanton St. Gallen sei davon überrascht worden, so der zuständige Regierungsrat Fredy Fässler (SP). «Das hat uns völlig auf dem falschen Fuss erwischt», sagte Fässler in der Sendung «Samstagsrundschau» des Schweizer Radios.

In der Schweiz nicht verboten: Neonazis strecken den Arm zum Hitlergruss.
Foto: Keystone

Als er erfahren habe, dass dort der Hitlergruss gezeigt worden sei, sei ihm das «Blut in den Adern gefroren», so Fässler. Er habe denn auch nichts dagegen, wenn der Hitlergruss schweizweit verboten werde.

Im Gegensatz zu Deutschland sind Nazi-Gesten wie der Hitlergruss, aber auch Zeichen wie das Hakenkreuz und andere rechtsextreme Symbole, in der Schweiz nicht verboten.

Polizei befürchtete Verletzte

Bis Freitag habe es keine konkreten Hinweise gegeben, dass das Konzert in seinem Kanton St. Gallen stattfinden werde, so der St. Galler Sicherheitsdirektor weiter. Erst gegen 16.30 Uhr am Samstag Nachmittag habe es erste konkrete Meldungen gegeben, dass der Anlass in Unterwasser über die Bühne gehe.

Für Verbot von Hitlergruss: Der St. Galler Regierungsrat Fredy Fässler, hier an der Kantonsratssession vom Dienstag 21. Februar 2012, in St. Gallen. (KEYSTONE/Regina Kuehne)
Foto: REGINA KUEHNE

Die Kantonspolizei sei dann zwar ausgerückt, aber vor Ort bereits auf 1000 Neonazis gestossen. «Da war es zu spät, die Veranstaltung polizeilich aufzulösen», so Fässler. «Das hätte mit Sicherheit Verletzte auf beiden Seiten gegeben.»

Nazis hatten drei Hallen gemietet

Fässler ist sicher, dass Gemeinde und Kanton die Nazi-Veranstaltung nicht bewilligt hätten, wären sie früher informiert gewesen. Doch Gemeinde und auch der Betreiber der Halle, in dem das Konzert stattfand, seien getäuscht worden. Die Veranstalter hätten gesagt, es handle sich um ein Konzert von Ostschweizer Nachwuchsbands, geladen sei nur deren engerer Familienkreis.

Zudem wisse man heute, dass die Veranstalter nicht nur diese, sondern gleich drei Hallen gemietet hätten. Dadurch seien die Neonazis auf allfällige Verbote oder Absperrungen vorbereitet gewesen.

Rechtsstaat nicht opfern

Gesetzesverschärfungen, damit sich solche Veranstaltungen nicht mehr wiederholen, braucht es aus Fässlers Sicht vorerst nicht. Die Schweiz dürfe wegen 5000 «Chaoten oder Neonazis» nicht ihren Rechtsstaat opfern. «Sollten sich solche Ereignisse zu einem Massenphänomen entwickeln, kann man auf Bundesebene über generelle Verbote diskutieren», meinte er.

In erster Linie will Fässler jedoch bei der Bewilligungspraxis ansetzen. Den Gemeinden habe er bereits in Erinnerung gerufen, dass sie Art, Grösse und Organosation des Anlasses genau erfragen sollen, besonders, wenn sie den Veranstalter nicht kennen. (sf)

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