Gobbis Anwalt bestätigte am Dienstag, dass es sich bei den Ermittlungen um den Staatsrat handelt, dass dieser in den untersuchten Unfall verwickelt war, aber keine Verantwortung dafür trage. In seiner Erklärung nahm der Anwalt «mit Genugtuung» die Einleitung der Untersuchung zur Kenntnis.
Laut Tessiner Medienberichten wurde der Lega-Politiker und Vorsteher des kantonalen Justiz- und Polizeidepartements nicht namentlich auf dem Unfallprotokoll aufgeführt. Auch soll sein Alkoholpegel beim ersten Test zu hoch gewesen sein.
Gobbi fehlt im Unfallprotokoll
Gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag geht es um einen Unfall, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro ereignete. Untersucht werde, ob es danach zu einer Straftat gekommen sei. Konkret gehe es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung. Die möglichen Straftaten beträfen einen Kantonspolizisten und einen Unbekannten.
Gobbis persönlicher Mitarbeiter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA lediglich, dass der Regierungsrat im November in einen Unfall verwickelt war. Verletzt wurde dabei niemand.
Laut Informationen von Gobbis Mitarbeiter war der Regierungsrat «Opfer» des Unfalls und habe auch selber die Polizei alarmiert. Über die Frage, weshalb Gobbi in der Folge nicht im Unfallprotokoll aufgeführt wird, ist in den vergangenen Tagen und Wochen in den Tessiner Medien viel spekuliert worden. Gemäss Medienberichten war der zweite Alkoholtest wieder «in der Norm».
Interpellation im Grossen Rat
Auch die Politik ist bereits aktiv geworden. Der Fraktionschef der Mitte-Partei im Tessiner Grossen Rat reichte am 13. März eine Interpellation mit zahlreichen Fragen ein. Diese wird gemäss Programm des Kantonsparlaments jedoch erst am 15. April behandelt. (SDA)