Nach knapper RTVG-Abstimmung
Nur vier Beschwerden vor Bundesgericht

Mehr als einen Monat nach der knappen Abstimmung über das neue Radio- und TV-Gesetz sind die Beschwerdefristen im Grundsatz abgelaufen. Damit zeigt sich: Nur vier Beschwerdeführer wagen den Gang nach Lausanne.
Publiziert: 16.07.2015 um 22:01 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:05 Uhr
Von Ruedi Studer

Nach dem – mit 5680 Stimmen Unterschied–  knappen Ja zum biometrischen Pass 2009  wurden die Kantone mit Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis geradezu überflutet: Rund 460 Klagen gingen damals bei den Kantonsregierungen ein.

Nach dem – mit bloss 3696 Stimmen Unterschied – noch knapperen Ja zum neuen Radio- und TV-Gesetz (RTVG) am 14. Juni dieses Jahres hingegen blieben die Behörden vor einer solchen Klageflut verschont. «Bisher sind der Bundeskanzlei 15 Beschwerden zur Kenntnis gebracht worden», sagt Sprecher René Lenzin. Ob allerdings wirklich alle Beschwerden aus den Kantonen nach Bern gemeldet wurden, kann Lenzin nicht sagen.

Dreimal Zürich, einmal Baselland

Klar ist nun aber: Auch wenn bei den Kantonen mindestens 15 Beschwerden eingegangen (und abgelehnt worden) sind, so wurden nur noch deren vier ans Bundesgericht weitergezogen. «Drei Beschwerden kommen aus dem Kanton Zürich, eine aus dem Kanton Basel-Landschaft», sagt der Medienbeauftragte Peter Josi zu Blick.ch.

Als letzter Kanton hatte vor zwei Wochen St. Gallen drei Beschwerden abgewiesen – von diesen gelangt nun aber keine mehr nach Lausanne. «Bisher haben wir aus St. Gallen keine Beschwerde erhalten», so Josi.

Damit wird es ziemlich sicher bei vier Beschwerden bleiben. Denn die fraglichen Fristen sind in der Regel nun abgelaufen.

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