Auf die Billag-Gebühr wurde jahrelang unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben – das entschied das Bundesgericht. Jetzt gibt es das Geld zurück: Alle Haushalte sollen eine pauschale Vergütung in der Höhe von 50 Franken für die erhobene Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates stimmte einstimmig für den Bundesrats-Entwurf, es sei eine «pragmatische Lösung», heisst es in der Medienmitteilung.
Einmalige Gutschrift über Serafe
Die Vergütung soll über eine einmalige Gutschrift von 50 Franken auf einer Abgaberechnung der Erhebungsstelle Serafe AG erfolgen. Eine solche pauschale Vergütung verhindere einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und entlastet die Gebührenzahlenden, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssen, so die Kommission.
Entsprechend deutlich fiel der Entscheid über das Eintreten aus. Für Diskussionen sorgte die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für die Unternehmen.
Kein Geld für Unternehmen
Eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer an Unternehmen hält der Bundesrat nämlich nicht für angezeigt. Die meisten Betriebe hätten die Vorsteuer abziehen können und hätten dadurch keine wirtschaftlichen Einbussen erlitten. Die übrigen könnten ihren Anspruch direkt beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) anmelden.
Die Kommission hat in diesem Punkt die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten, welche auch für die Unternehmen eine Regelung vorsehen.
Das Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Geplant ist, dass dies noch in diesem Jahr passiert. (brb)