ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi erhält kein Asyl in der Schweiz. Ihre Anwältin Stephanie Motz sagte der «Neue Zürcher Zeitung», dass das Staatssekretariat für Migration den Asyl-Antrag der Baskin abgelehnt hat. Bereits letzte Woche hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, die Aktivistin nach Spanien auszuliefern.
Wie Txapartegis Anwältin gegenüber der Zeitung erklärt, habe die Aktivistin gegen den Asylentscheid Rekurs eingelegt. Auch gegen den Auslieferungsentscheid hatte sie bereits Beschwerde erhoben.
Geständnis unter Folter
Die spanischen Behörden hatten die Auslieferung verlangt, weil die Baskin für die Terrororganisation ETA gearbeitet haben soll. Sie wurde in Spanien zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Txapartegi machte jedoch geltend, dass sie auf der Grundlage eines unter Folter abgelegten Geständnisses verurteilt worden sei.
Um in Spanien einer Haftstrafe zu entgehen, tauchte die Aktivisten unter und lebte nach eigenen Angaben seit 2009 unter falschem Namen in der Schweiz. Seit letztem April sitzt sie in Auslieferungshaft. Um der Auslieferung zu entgehen, hatte die Baskin in der Schweiz einen Asylantrag gestellt.
Auslieferung noch nicht rechtskräftig
Solange die Beschwerde gegen den Entscheid noch hängig ist, gilt Txapartegis Auslieferung als nicht rechtskräftig. Wird die Beschwerde abgelehnt, droht der ETA-Aktivistin definitiv die Abschiebung. (thk)