Im Asylzoff mit dem Bund setzt sich Basel vorerst durch: Ein junger Afghane, dessen Asylgesuch abgewiesen wurde, kann bis auf weiteres in der Schweiz bleiben. Denn der Kanton Basel-Stadt weigert sich, den Mann gemäss Dublin-Abkommen nach Österreich auszuschaffen.
Nun zeigt sich: Der Bund lässt das mit sich machen. Er wird den Mann nicht selbst ausschaffen – auch wenn er das könnte. Es würde aber «einen schwerwiegenden Eingriff in die kantonale Polizeihoheit bedeuten», begründet Asylministerin Karin Keller-Sutter (55) ihre Zurückhaltung.
Dublin verlangt Ausweisung nach Österreich
Worum geht es? Basel-Stadt will verhindern, dass der junge Afghane A. nach Österreich ausgeschafft wird. Dort hatte der Mann bereits ein Asylgesuch gestellt, das allerdings abgelehnt wurde. Worauf der junge Mann es in der Schweiz versuchte.
Für Bern war der Fall klar: Gemäss Dublin-Abkommen sollte der Afghane nach Österreich zurückgeschafft wird. Das Dublin-Abkommen will sicherstellen, dass ein Asylsuchender nur ein Gesuch im Schengen-Raum stellen kann und es nicht immer wieder in verschiedenen europäischen Staaten probiert.
Basel weigert sich
Gegen den Entscheid rekurrierte der Afghane beim Bundesverwaltungsgericht – erfolglos. Das Gericht ordnete die Abschiebung des Afghanen an. Damit war Basel jedoch nicht einverstanden: Die Regierung will den Flüchtling aufnehmen (BLICK berichtete).
Der Grund: In Wien droht ihm die Abschiebung nach Afghanistan, wo er die Rache der Taliban fürchtet. Zudem ist er gemäss seinem Anwalt suizidgefährdet.
Keller-Sutter freut die Basler Entscheidung nicht, aber sie will nicht durchgreifen. Da die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt sonst gut funktioniert, scheut der Bund eine Eskalation.
Basel muss alle Kosten tragen
Damit bekommt A. nun ein ganz normales Asylverfahren in der Schweiz – Ausgang offen. Klar ist aber, dass es für Basel eine teure Sache wird: Denn Keller-Sutter hat beschlossen, dem Kanton sämtliche Kosten aufzubrummen, die der Afghane verursacht.
«Kommt ein Kanton seiner Vollzugsverpflichtung ohne entschuldbare Gründe nicht oder nur mangelhaft nach, so kann der Bund bereits ausgerichtete Subventionen zurückfordern und auf die Auszahlung weiterer Subventionen verzichten. Der Bund wird im vorliegenden Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch machen», schreibt Keller-Sutter auf eine Anfrage des Basler SVP-Nationalrats Sebastian Frehner (45). «Der Kanton Basel-Stadt muss daher für allfällige Folgekosten selber aufkommen.»
Macht das Beispiel Schule?
Frehner hat Verständnis für Keller-Sutters Entscheid: «Ich verstehe den Bund. Er hätte ausserkantonale Polizei auf Basler Gebiet einsetzen müssen – das hätte sehr schnell zu einer Eskalation führen können.»
Er befürchtet allerdings, dass das Beispiel Basel jetzt Schule machen wird. «Andere Kantone können sich darauf berufen.» Ihm bereitet das Sorgen – denn so werde der Rechtsstaat unterhöhlt. «Wo kommen wir denn hin, wenn eine Regierung sich nur noch ans Gesetz hält, wenn es ihr passt?»