Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der «NZZ am Sonntag».
Demnach wandte sich Botschafter Pitteloud in Washington an den Abgeordneten Joe Wilson, den republikanischen Vorsitzenden der Helsinki Kommission, und an Steve Cohen, den ranghöchsten demokratischen Abgeordneten des Repräsentantenhauses in der Kommission.
Unbelegte Anschuldigungen
Der Schweizer Botschafter machte dabei unmissverständlich klar, dass die Schweiz unbelegte Anschuldigungen als inakzeptabel zurückweist, wie das EDA schrieb. Zudem gehe es nicht an, zwei Themen miteinander zu verbinden, die nichts miteinander zu tun hätten.
Das sind einerseits die schweizerische Sanktionspolitik wegen des Kriegs in der Ukraine, andererseits das hängige Strafverfahren im Zusammenhang mit Hermitage/Browder. Dieses geht auf die Jahre 2006 und 2007 zurück. Zudem verwies Pitteloud auf die Gewaltentrennung.
Bei den Sanktionen gegen Russland brachte der Botschafter die von der EU übernommenen Sanktionen vor und deren «konsequente Umsetzung». Er rief den Abgeordneten die Höhe der Vermögenssperrungen in Erinnerung, welche die Schweiz gegen Private und die russische Zentralbank verfügt hat.
Die gesperrten 7,5 Milliarden setzte Pitteloud ins Verhältnis mit den Zahlen in der EU und den USA. Schliesslich erwähnte der Botschafter gemäss EDA, dass die Schweiz trotz Anfrage nicht an die Anhörung vom 18. Juli eingeladen worden war. Damit sei ihr die angemessene Verteidigung verwehrt geblieben.
Hintergrund Magnitski
Die Helsinki-Kommission, ein unabhängiger Ausschuss der US-Regierung, hatte zuvor bei der US-Regierung Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber sowie zwei weitere frühere Bundesangestellte beantragt.
Hintergrund ist der Fall Magnitski. Der Finanzfachmann und Anwalt Sergei Magnitski hatte einen Betrug russischer Steuerbeamter im Umfang von 230 Millionen US-Dollar aufgedeckt. In der Folge kam Magnitski in Haft, wo er starb. Ein Teil der Gelder landete auf Schweizer Bankkonten.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses aber 2021 ein. Lauber und weitere Bundesangestellte sollen dafür gesorgt haben, so der Vorwurf der Helsinki-Kommission, dass die Gelder an russische Personen zurückerstattet wurden, die in den USA mit Sanktionen belegt sind. Die Kommission sprach von Korruption und zog das Funktionieren der Schweizer Justiz in Zweifel.(SDA)