Das im Jahr 1994 in Kraft getretene «Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung» sei veraltet, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Damit die 480 Mitarbeitende zählende SVA weiterhin ein «leistungsfähiger Dienstleistungsbetrieb in der Durchführung der 1. Säule» bleibe, soll das Gesetz revidiert werden.
Inhaltlich ist laut Mitteilung vorgesehen, dass die SVA vermehrt interkantonal arbeiten könnte. Dafür soll die Rechtsgrundlage «zum Eingehen von Kooperationen mit Durchführungsstellen anderer Kantone» geschaffen werde. Mit «Gesetz über die SVA Aargau» soll es zudem einen neuen Namen erhalten.
Der Regierungsrat schlägt weiter vor, dass die Gemeindezweigstellen der SVA nach Ablauf einer Übergangsfrist von fünf Jahren aufgehoben werden können. Der Bund verlange kein Obligatorium mehr, weil sich die versicherten Personen heute direkt an die Ausgleichskassen wendeten, schreibt die Staatskanzlei. Dies wegen der grösseren Mobilität und der Möglichkeit, sich auf digitalem Weg Informationen zu beschaffen. Laut dem letzten SVA-Geschäftsbericht führen 187 Aargauer Gemeinden eine AHV-Gemeindezweigstellen der SVA Aargau.
Die am 24. August gestartete Anhörung dauert bis am 30. November. Die parlamentarischen Beratungen im Grossen Rat sind im Sommer 2024 beziehungsweise und im Frühling 2025 vorgesehen. Sofern kein Referendum für eine Volksabstimmung ergriffen wird, könne das neue Gesetz auf den 1. November 2025 in Kraft treten.
(SDA)