Das Ziel sei klar, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats: Oberflächengewässer von Biotopen sowie das Grund- und Trinkwasser sollen besser geschützt werden.
Der Massnahmenplan, den der Bundesrat nun vorlegt, zeigt auf, wie die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt werden soll. Das Parlament hatte das Geschäft in der Frühjahrssession zu Ende beraten und eine Gesetzesvorlage dazu verabschiedet.
Diese verlangt, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 halbiert werden. Referenz soll das Mittel der Jahre 2012 bis 2015 sein.
Die Vorlage ist formell kein Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative, aber eine Reaktion darauf. Verglichen mit den Volksbegehren, die am 13. Juni zur Abstimmung kommen, stelle die neue Gesetzgebung «stellenweise konkretere Lösungen» bereit, schreibt der Bundesrat.
Die Vorlage betrifft das Landwirtschaftsgesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Der genaue Inhalt wird auf Verordnungsstufe konkretisiert. In einem ersten Schritt geht der Bundesrat nun die Massnahmen an, die das Landwirtschaftsrecht betreffen.
Um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten, dürfen Betriebe beispielsweise keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» mehr einsetzen, wie es bei Herbiziden wie zum Beispiel Dimethachlor der Fall ist.
Damit weniger Dünger ins Wasser gelangt, soll zudem sichergestellt werden, dass in der Landwirtschaft weniger Nährstoffüberschüsse entstehen. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat unter anderem vor, den Fehlerbereich von 10 Prozent, der bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert wird, abzuschaffen. So soll der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.
Es werde jedoch weiterhin möglich sein, Überschüsse an Betriebe weiterzugeben, die diesen Hofdünger verwenden können, heisst es in der Mitteilung. Damit könnten Kunstdünger ersetzt werden.
Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben.
(SDA)