Der Grundsatzentscheid in der grossen Kammer fiel mit 94 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine Allianz aus SP-, Mitte-, FDP- sowie GLP-Vertretern setzte sich durch. Gegen den vom Bundesrat als Gegenvorschlag eingebrachten Gesetzesentwurf stimmten geschlossen die SVP und mehrheitlich die Grünen, dazu einzelne Mitglieder der FDP.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hatte einen Gegenvorschlag zur Burkainitiative noch knapp abgelehnt. Wegen der Empfehlung für Nichteintreten wurde am Donnerstag auch noch nicht über das generelle Verhüllungsverbot diskutiert, wie es das Volksbegehren des Egerkinger Komitees um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann fordert. Darüber debattiert die grosse Kammer dann nächstes Jahr.
Die SPK sprach sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus. Die Wortmeldungen am Donnerstag zeigten bereits, dass es die Initiative auch in der grossen Kammer schwer haben dürfte. Eine knappe Mehrheit befand am Ende jedoch, dass die Probleme, welche das Volksbegehren aufzeige, ernst genommen werden müssten.
Pflicht, sein Gesicht zu zeigen
Konkret will das Parlament die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wollen die Räte aber eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.
Laut Gerhard Pfister (CVP/ZG) regelt der Gesetzesentwurf «nur das, was der Bund regeln darf». Für Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) stopft der Gegenvorschlag eine bestehende Gesetzeslücke, «obwohl der Handlungsbedarf nicht riesig ist».
Nadine Masshardt (SP/BE), sagte, dass ein grundsätzliches Verbot von Kleidungsstücken in der Verfassung deutlich zu weit gehe. Das Gesetz regle dagegen nur «Situationen, bei denen real Probleme entstehen können». Justizministerin Karin Keller-Sutter nannte den Vorschlag «nicht revolutionär», er sei aber notwendig.
SVP: Untauglicher Gegenvorschlag
SVP und Grüne plädierten dagegen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten – aus unterschiedlichen Gründen. Für die SVP setzt das Gesetz das eigentliche Ziel der Initiative – ein generelles Verhüllungsverbot – nicht um. «Es ist unfair, wie man versucht, die Initianten ruhigzustellen», sagte Andreas Glarner (SVP/AG). Noch nie in der Geschichte der Eidgenossenschaft habe es einen derart untauglichen Gegenvorschlag gegeben.
Die Grünen waren der Auffassung, dass der Gegenvorschlag wenig bringe, weil er weitgehend Selbstverständliches regle. «Wo es kein Problem gibt, da braucht es weder eine Initiative noch einen Gegenvorschlag», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Eine doppelte Legiferierung mache das Recht nicht besser.
Nach der Detailberatung des Gesetzes waren dann einige Grüne doch noch mit dem Gegenvorschlag einverstanden. Der Nationalrat nahm verschiedene Punkte zur «Besserstellung der Frauen» auf. Nur die SVP und einzelne FDP-Vertretern wehrten sich gegen diese «Vermischung verschiedener Themenfelder», wie es Matthias Jauslin (FDP/AG) ausdrückte.
Volksabstimmung nach hinten verschoben
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung mit 105 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Differenzen. Erst nach deren Bereinigung wird der Nationalrat über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» debattieren. Die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens wurde deshalb bis Mitte März 2021 verlängert.
Burkaverbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Auch auf nationaler Ebene ist das Anliegen populär. Gemäss einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Demoscope würden aktuell 63 Prozent der Stimmberechtigten ein Ja zur Volksinitiative in die Urne legen.
Mehrheiten fanden in der Befragung die Argumente, wonach Burkas und Niqabs nicht zur westlichen Kultur gehören (67 Prozent Zustimmung) sowie dass diese Kleidungsstücke für die Unterdrückung der Frau stünden (63 Prozent Zustimmung). (SDA)