Mit klarer Mehrheit
St. Galler Kantonsrat lehnt höhere Hürden für Windkraftanlagen ab

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwochvormittag in der Novembersession mit klaren Mehrheiten zwei Motionen der SVP abgelehnt. Die Fraktion wollte damit den Bau von Windenergieanlagen stark einschränken. Alle anderen Parteien lehnten aber höhere Hürden ab.
Publiziert: 29.11.2023 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2023 um 10:36 Uhr
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat zwei SVP-Motionen abgelehnt, die die Hürden für Windkraftanlagen erhöht hätten. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Die SVP-Fraktion verlangte in einer der Motionen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen bewohnten Gebäuden und Windkraftanlagen. 

Neben dem Lärm habe eine Windkraftanlage weitere negative Auswirkungen auf die Menschen, argumentierte die Fraktion. Dazu zähle der Schattenwurf, eine «optische Bedrängungswirkung», Eiswurf im Winter sowie «unhörbarer Infraschall».

Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Ein fixer Mindestabstand von 1000 Metern sei «weder aus Gründen des Umweltschutzes noch aus Sicherheitsgründen» notwendig. Windkraftanlagen müssten nach der Lärmschutzverordnung des Bundes eine Immissionsobergrenze einhalten.

Im Rat sagte der Sprecher der SVP-Fraktion, im Kanton sei geplant, 17 Standorte für Windkraftanlagen im Richtplan festzulegen. Neun davon befänden sich in unmittelbarer Siedlungsnähe.

Der Sprecher der FDP erklärte, die Fraktion sei für pragmatische Lösungen und unterstütze keine weiteren Einschränkungen. Ähnlich argumentierte die Mitte-EVP-Fraktion: Dieser «Verhinderungspolitik» sei eine klare Abfuhr zu erteilen. Dagegen sprachen sich auch die Grünen, die SP sowie die Grünliberalen aus. Die Motion wurde schliesslich mit 74 gegen 33 Stimmen abgelehnt.

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte danach auch eine zweite SVP-Motion, die ein generelles Verbot von Windenergieanlagen im Wald verlangte. Der Schutz des Waldes sei schon durch Bundesrecht gewährleistet, hiess es unter anderem.

Ein dritter SVP-Vorstoss – ebenfalls eine Motion – richtet sich gegen die Absicht der St. Galler Regierung, die Windenergiezonen mit einem kantonalen Sondernutzungsplan festzulegen. Dafür sollten die Gemeinden zuständig sein, verlangt die SVP. Dieser Vorstoss wurde noch nicht behandelt. (SDA)

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