Was wurde sie gefeiert: Als «erste Ministerin mit Tesla» machte die damalige Bundesrätin Doris Leuthard (60) europaweit Schlagzeilen, als sie 2014 ihren Tesla, Model S 85, als Dienstwagen vorstellte. Später vermachte die damalige Umwelt- und Verkehrsministerin den Tesla ihrer mittlerweile ebenfalls abgetretenen Nachfolgerin Simonetta Sommaruga (63).
Heute ist Tesla vor allem ein Thema, wenn es um Datenschutz geht: Das Elektroauto filmt nämlich die Umgebung während der Fahrt. Sogar Gespräche im Wageninneren werden aufgezeichnet. Die Daten werden an Firmen-Server in die USA übertragen und (von wem auch immer) ausgewertet. Da stellt sich die Frage: Sind auch Aufnahmen der Bundesrätinnen dort gelandet?
Alle Teslas mit Wächtermodus ausgestattet
Der E-Autobauer und das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse), das die Staatslimousinen beschafft, winkten bereits vor Jahren ab. Sie versicherten: Die Fahrzeuge würden weder Gespräche aufzeichnen noch an einen Tesla-Server in den Staaten übermitteln. Alles nach Vorgaben des Bundes.
Dennoch beschäftigt die Frage, ob Leuthard und Sommaruga in ihrem Dienst-Tesla US-Spione herumfuhren, auch die Politik. Der St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel (58) will in der Fragestunde im Nationalrat von kommendem Montag vom Bundesrat wissen, ob in der Schweiz Autos herumfahren, die mit einer sogenannten «Wächterfunktion» ausgestattet sind. Und ob allenfalls so gewonnene Informationen in andere Länder übermittelt werden.
Bei der «Wächterfunktion» handelt es sich um einen Diebstahlschutz, wobei Kameras die Umgebung überwachen und die Aufnahmen teilweise auch speichern.
Blick stellte diese Fragen dem obersten Schweizer Datenschützer (Edöb) Adrian Lobsiger (65). Der macht klar: «Alle Teslas sind mit dem Wächtermodus ausgestattet.» Er empfehle darum, diese im öffentlichen Raum, also im Strassenverkehr und auf öffentlichen Parkplätzen und Einstellhallen, zu deaktivieren.
Private dürfen im öffentlichen Raum nicht filmen
Denn: «Es ist Privatpersonen in der Schweiz grundsätzlich nicht gestattet, im öffentlichen Raum zu filmen», so der oberste Datenschützer. Die in Fahrzeugen installierten Kameras würden insbesondere Fragen zu zwei Grundsätzen des Datenschutzgesetzes aufwerfen.
Einerseits verstossen sie gegen die gebotene Transparenz, weil die Kameras heimlich laufen und betroffene Personen nicht wissen, dass sie gefilmt werden. Andererseits verstossen sie gegen die Verhältnismässigkeit. Denn: Eine permanente Aufzeichnung sämtlicher Verkehrsteilnehmenden sei nicht erforderlich und damit unverhältnismässig. Der Datenschützer rät darum, den Wächtermodus zumindest im öffentlichen Bereich zu deaktivieren.
Schweizer müssen Datenübermittlung zustimmen
Vor allem aber: Weil die USA nicht über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügen wie die Schweiz, darf Tesla die Daten seiner Schweizer Kundinnen und Kunden nur mit deren Einwilligung übermitteln. Diese werde in der Regel bei Vertragsabschluss eingeholt, so der Datenschutzbeauftragte. «Freiwillig, nach klarer und umfassender Information.»
Aus den Ausführungen des Datenschützers wird aber auch klar: Garantieren kann niemand, dass nicht doch Daten aus dem Bundesrats-Tesla in die USA geflossen sind. Man darf gespannt sein, was die Regierung am Montag auf Büchels Fragen sagt.