«Minimalistisch» und «lustlos»
Parteien kritisieren Änderung des Energiegesetzes

Auch grosse Solaranlagen sollen nach dem Wunsch der Parteien von beschleunigten Verfahren profitieren können. Sie haben in der Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes kritisiert, dass der Bund schnellere Verfahren nur für Wind- und Wasserkraftanlagen vorsieht.
Publiziert: 23.05.2022 um 12:14 Uhr
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Aktualisiert: 24.05.2022 um 09:27 Uhr
Parteien von links bis rechts sind im Grundsatz dafür, dass die Verfahren für den Bau grosser Windenergieanlagen beschleunigt werden. (Symbolbild)
Foto: PATRICK PLEUL

Im Grundsatz sind sich die Parteien einig: Die Bewilligungsverfahren für den Bau von Stromproduktionsanlagen dauern zu lange. Dass der Bundesrat nun zumindest die Verfahren für grosse Wasser- und Windkraft-Anlagen beschleunigen will, stösst von links bis rechts auf Verständnis, wie aus den Vernehmlassungsantworten hervorgeht.

Doch ebenso breit wie die Zustimmung zur Zielsetzung war auch die Kritik an der Beschränkung auf einzelne Technologien, wie sie in der sogenannten «Beschleunigungsvorlage» vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vorgesehen ist.

Beschleunigte Verfahren auch für Solaranlagen

Grüne, SP und GLP fordern, dass grössere Anlagen im gesamten Bereich der erneuerbaren Energie von beschleunigten Verfahren profitieren können, namentlich etwa grosse Solaranlagen, aber auch solche im Bereich der Geothermie.

FDP und SVP gehen noch einen Schritt weiter und fordern technologieunabhängig beschleunigte Verfahren. Angesichts der drohenden Stromlücke bezeichnete etwa die SVP die Uvek-Vorlage in ihrer Stellungnahme als «minimalistisch» und «lustlos».

Bürgerliche kritisieren erneut den Atomausstieg

Die beiden bürgerlichen Parteien nutzten zudem die Gelegenheit, ihre Kritik am Atomausstieg zu erneuern, der Teil der vom Volk gutgeheissenen Energiestrategie 2050 war. Diese Kritik wird von Mitte- und Linksparteien nicht geteilt.

Ein klassischer Links-Rechts-Konflikt macht sich auch bei der Beurteilung der Art und Weise bemerkbar, wie die Verfahren konkret beschleunigt werden sollen. Der Uvek-Vorschlag sieht dafür ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren vor.

Dieses soll neben der Baubewilligung auch alle anderen Bewilligungen umfassen, etwa jene zum Roden, gewässerschutzrechtliche Bewilligungen und das Enteignungsrecht. Damit soll verhindert werden, dass jede Einzelbewilligung bis vor Bundesgericht angefochten werden kann, was teils zu grossen Verzögerungen führe.

FDP befürchtet «Klumpenrisiko»

Die FDP äusserte etwa die Befürchtung, dass dadurch für die Investoren ein «Klumpenrisiko» entstehen könnte, weil erst am Ende des Verfahrens abschliessend klar würde, ob ein Projekt umgesetzt werden könne oder nicht.

Zudem monierte die FDP - wie bereits der Gemeindeverband zu Beginn der Vernehmlassung - dass der Vorschlag den Gemeinden das direkte Beschwerderecht entziehen würde. Die Mitte unterstützt die Gesetzesänderung nur, wenn dadurch die Kompetenzen von Kantone und Gemeinden nicht beschnitten werden.

Uneinigkeit beim Beschwerderechte

Mitte, FDP und SVP kritisieren zudem dezidiert, dass der Uvek-Vorschlag die bestehende Güterabwägung zwischen Stromproduktion auf der einen und Landschaftsschutz sowie Biodiversität auf der anderen Seite unangetastet lässt. Die bürgerlichen Parteien hätten sich eine Regelung gewünscht, die erschwert, dass Umweltverbände Stromprojekte mittels Einsprachen verzögern oder verhindern können.

Das Fehlen einer solchen Änderung in der Uvek-Vorlage wird von den linken Parteien wie auch von der Umweltallianz wiederum ausdrücklich begrüsst. Für die SP sei etwa wichtig, «dass beim Ausbau der erneuerbaren Energie das geltende Schutzrecht oder Verbandsbeschwerderecht nicht aufgeweicht wird», schrieben die Sozialdemokraten in ihrer Stellungnahme.

Förderung der Solarenergie geht den Grünen nicht weit genug

Die in der UVEK-Vorlage ebenfalls enthaltenen Massnahmen zur Förderung von Solarenergie wurden von den Parteien grossmehrheitlich gutgeheissen. So ist etwa vorgesehen, dass Investitionen in Solarzellen an Dächern oder Häuserfassaden künftig nicht nur bei Sanierungen, sondern auch bei Neubauten von den Steuern abgezogen werden können. Weiter soll die Bewilligung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Neu soll ein Meldeverfahren genügen - so wie es bei Dächern in vielen Fällen schon gehandhabt wird.

Die Grünen unterstützen zwar die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Solarenergie, sie gehen ihnen aber nicht weit genug. Sie fordern deshalb die Einberufung eines «Runden Tisch Solarkraft» analog zum Runden Tisch Wasserkraft, an welchem ein Grundverständnis über 15 Projekte zum Ausbau der Wasserkraft habe erzielt werden kann.

(SDA)

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