Neu mussten sich die Museen bewerben. 35 Gesuche wurden eingereicht. Die Erfordernisse für einen Beitrag waren folgende: Die Museen müssen eine gesamtschweizerisch bedeutsame Ausstrahlung und Qualität aufweisen, über eine für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsame und einzigartige Sammlung von hohem kulturellem Wert verfügen sowie eine innovative und breite Vermittlungsarbeit leisten.
13 Museen mit Bundeshilfe
Die Kriterien erfüllten in der Deutschschweiz die Stiftsbibliothek St. Gallen, das Technorama Winterthur (ZH), das Verkehrshaus Luzern, das Aargauer Kunsthaus in Aarau, das Alpine Museum in Bern, das Freilichtmuseum Ballenberg bei Brienz (BE), das Haus für elektronische Künste in Münchenstein (BL) und die Römerstadt Augusta Raurica in Augst (BL).
Aus der Romandie qualifizierten sich das Musée de l'Elysée in Lausanne, das Laténium in Hauterive (NE), das Keramik- und Glasmuseum Musée Ariana in Genf und das Vitromusée in Romont (FR). Ins Tessin gehen Beiträge an das Museo d?arte della Svizzera italiana in Lugano.
Zwei Basler Museen gehen leer aus
Mit dem neuen Förderverfahren findet 2018 ein Systemwechsel statt. Bisher hatten Bundesrat und Parlament in der Kulturbotschaft bestimmt, welche Institutionen unterstützt werden. Diejenigen, die früher Beiträge erhielten und jetzt keine mehr oder deutlich weniger, bekommen für 2018 eine einmalige Überbrückungszahlung in Höhe von 70 Prozent der bisherigen Finanzhilfe.
Von den Museen, die Einbussen in Kauf nehmen müssen, trifft es das Alpine Museum in Bern am härtesten: 2017 erhielt es noch 1,02 Millionen Franken, 2018 sind es inklusive Überbrückung 714'000 Franken, danach nur noch 250'000 Franken.
Das Schweizerische Sportmuseum in Münchenstein (BL) und das Schweizerische Architekturmuseum Basel gehen ab 2019 sogar ganz leer aus. (SDA)