Das sagt Ignazio Cassis zum Migrationspakt
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Nach der Ständeratsdebatte:Das sagt Ignazio Cassis zum Migrationspakt

Uno-Migrationspakt
Ständerat entmachtet Bundesrat

Der Ständerat debattierte heute viele der heissen Eisen des FDP-Bundesrats Ignazio Cassis. Die Ostmilliarde wird nur unter einer Bedingung bezahlt, entschied die kleine Kammer. Und: Über den Uno-Migrationspakt soll abschliessend das Parlament entscheiden – und nicht die Regierung.
Publiziert: 29.11.2018 um 07:46 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 19:29 Uhr
  • Entscheid zur Ostmilliarde: Der Ständerat will EU-Staaten 1,3 Milliarden Franken zusichern – unter der Bedingung, dass wir nicht schikaniert werden. Etwa durch die Nichtanerkennung der Schweizer Börse.
  • Uno-Migrationspakt: Ob das umstrittene Papier unterzeichnet oder geschreddert wird, zeigt die Zukunft. Das Parlament wird darüber befinden.
  • Atomwaffenverbotsvertrag: Der Entscheid musste aus Zeitgründen verschoben werden.
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Bundesrat Ignazio Cassis muss im Ständerat viele brisante Dossiers verteidigen.
Foto: Keystone

Der Ständerat befasst sich heute Morgen ab 8 Uhr zuerst mit der Ostmilliarde für die EU. Ob er darüber entscheidet, ist allerdings offen: Ein Teil des Rates möchte das Geschäft verschieben.

Dem Rat liegen zwei Ordnungsanträge vor. Eine Minderheit der Aussenpolitischen Kommission verlangt, dass die Ost- oder Kohäsionsmilliarde von der Tagesordnung abgesetzt wird. Wann das Geschäft beraten werden soll, lässt der Antrag offen.

Das Parlament will über den Uno-Migrationspakt entscheiden
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Kein Bundesratsentscheid:Das Parlament will über den Uno-Migrationspakt entscheiden

Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) fordert mit seinem Antrag, dass das Geschäft auf den 12. Dezember verschoben wird. Bis dahin ist möglicherweise klarer, wie es mit dem Rahmenabkommen weiter geht. Der Bundesrat will am Freitag darüber entscheiden.

Ostmilliarde als Pfand behalten?

In den nächsten Tagen oder Wochen wird sich auch zeigen, ob die EU die Schweizer Börse als Druckmittel benutzt: Vor einem Jahr hatte sie beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen.

Offenbar plant sie keine Verlängerung: Gemäss der Nachrichtenagentur Reuters schrieb EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrowskis in einem Brief an einen EU-Abgeordneten, es gebe nicht genügend Fortschritte, um die Äquivalenz der Schweizer Börse über Dezember 2018 hinaus anzuerkennen.

Stimmt der Rat einem der beiden Ordnungsanträge zu, berät er gar nicht erst darüber, ob die Schweiz die EU überhaupt mit einer weiteren Milliarde unterstützen soll. Lehnt er beide ab, kann er sich dieser Frage annehmen. Umstritten ist, ob die Schweiz die Zahlung an Bedingungen knüpfen soll - und wenn ja, an welche.

An Bedingungen knüpfen

Die Aussenpolitische Kommission beantragt ihrem Rat, der Kohäsionsmilliarde ohne Bedingungen zuzustimmen - allerdings mit knapper Mehrheit. Eine Kommissionsminderheit will im Bundesbeschluss verankern, dass Verpflichtungen auf Grundlage des Rahmenkredits erst eingegangen werden, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Die Gegner von Bedingungen argumentieren, die Schweiz würde damit zusätzlich Öl ins Feuer giessen. Ausserdem könne der Nationalrat als Zweitrat immer noch reagieren und die Konsequenzen ziehen aus möglichen Beschüssen der EU, insbesondere zur Börsenäquivalenz.

Zur Debatte stehen rund 1,3 Milliarden Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit Kohäsion, dem Rahmenkredit Migration sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung.

Showdown um Migrationspakt

Am späteren Morgen beugt sich der Ständerat dann über den ebenso umstrittenen Migrationspakt. Dieser wird wird an einer Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marrakesch verabschiedet. Dass die Schweiz nicht teilnehmen wird, steht bereits fest: Der Bundesrat hat vergangene Woche entschieden, dem Pakt vorerst nicht zuzustimmen. Er befürwortet diesen zwar, will aber die Debatte im Parlament abwarten.

Dem Ständerat liegen drei Vorstösse vor. Die Aussenpolitische und die Staatspolitische Kommission fordern, dass nicht der Bundesrat, sondern das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheidet.

Die SVP möchte bereits einen inhaltlichen Entscheid fällen. Sie fordert mit ihrem Vorstoss, dass die Schweiz dem Pakt definitiv nicht zustimmt. Unterstützung erhält die SVP aus den Reihen der FDP, deren Fraktion den Migrationspakt mehrheitlich ablehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, der rechtlich nicht verbindliche Pakt könnte zu politischen Forderungen führen.

SP und Grüne für Migrationspakt

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Vorstösse abzulehnen. Er zeigt sich aber bereit, innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vorzulegen über die wachsende Rolle von «Soft Law". Das wird mit einem vierten Vorstoss gefordert.

Für eine Zustimmung der Schweiz zum Migrationspakt sind SP und Grüne. Die SP-Fraktion appellierte am Mittwoch an die FDP und die CVP, sich «aus der Geiselhaft der SVP zu lösen". Die bürgerlichen Parteien in Europa seien bereits zur Vernunft gekommen und stellten sich hinter den Pakt, schrieb sie in einer Mitteilung.

Einzig die politische Mitte in der Schweiz geselle sich zu den rechtspopulistischen Parteien. «Mit ihrer Haltung helfen FDP und CVP mit, das trumpsche Narrativ von FPÖ, Front National oder AfD in der Schweiz salonfähig zu machen", schrieb die SP.

Fördert der Pakt die Migration?

Mit der Zustimmung bekräftigen die Staaten ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam anzugehen. Laut dem Bundesrat erfüllt die Schweiz die Empfehlungen des Paktes bereits.

Der Bundesrat widerspricht auch Behauptungen der Gegner, der Pakt fördere Migration und führe zu offenen Grenzen. Viel mehr bekräftige er das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, schrieb er in den Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse.

Nur in einem Punkt weicht das Schweizerische Recht laut dem Bundesrat von den Empfehlungen des Migrationspaktes ab: In der Schweiz ist Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren möglich, der Pakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung wollte der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Aus seiner Sicht ist sie aber kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen.

Der Migrationspakt enthält Leitprinzipien, Ziele und mögliche Umsetzungsinstrumente. Unter anderem geht es dabei um Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. (SDA/nmz)

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