Mieterwechsel im Kanton Schwyz
Vormieter muss Mietzins nicht offenlegen

Im Kanton Schwyz werden Vermieter nicht dazu verpflichtet, neue Mieter über die Höhe der Vormiete zu informieren. Der Kantonsrat hat am Mittwoch eine Motion der SP mit 72 zu 19 Stimmen abgelehnt.
Publiziert: 20.09.2023 um 17:11 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2023 um 17:14 Uhr
Wer im Kanton Schwyz in eine neue Wohnung einzieht, muss nicht über die bisherige Mietzinshöhe informiert werden. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER

Der Vorstoss war damit begründet worden, dass wegen des tiefen Leerwohnungsstands die Gefahr zu hoher Mietzinse und missbräuchlicher Renditen bestehe. Werde eine Formularpflicht eingeführt, müsse der Vermieter der neuen Mietpartei eine allfällige Erhöhung begründen. Damit würde nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch eine mietzinsdämpfende Wirkung erzielt.

Widerstand gegen das Begehren der SP, das von der GLP unterstützt wurde, zeigten SVP, FDP und Mitte. Der Anstieg der Mietpreise habe primär wirtschaftliche Gründe, so etwa die steigende Nachfrage als Folge des Bevölkerungswachstums, steigende Zinsen zulasten der Immobilieneigentümer oder auch eine zu geringe Bautätigkeit.

Angst vor administrativem Mehraufwand

Hinzu komme, dass der Wohnungsmarkt schon heute grundsätzlich transparent sei und Wohnungsangebote dank Onlineplattformen und Zeitungsinseraten einfach einsehbar seien, hiess es in der Debatte.

Zudem gebe es keine Nachweise, dass «es in denjenigen Kantonen, die eine Formularpflicht eingeführt haben, mehr Leerwohnungen oder günstigere Mietwohnungen gibt». Die Einführung der Formularpflicht würde den administrativen Aufwand erhöhen, ohne einen wirklichen Nutzen zu bringen, sagten Redner der bürgerlichen Ratsseite.

Mit seinem Nein zum SP-Vorstoss folgte der Kantonsrat der Haltung des Regierungsrats. Die Formularpflicht bei Mieterwechsel gibt es bislang in neun Kantonen, darunter auch in den Schwyzer Nachbarkantonen Zug, Luzern und Zürich. (SDA)

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