Frauen müssen künftig für Damenhygieneartikel weniger tief in die Tasche greifen. Der Ständerat ist dafür, dass Tampons und Binden neu reduziert besteuert werden. Demnach soll für Monatshygiene-Produkte künftig der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent und nicht mehr der Normalsatz von 7,7 Prozent gelten. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Bundesrat und dem Nationalrat. Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen von rund 5 Millionen Franken.
Die Organisation Campax, welche sich für die Senkung eingesetzt hatte, zeigt sich erfreut über den Erfolg. Sie will den Rückenwind gleich für einen weiteren Schritt nutzen. Sie startet eine Kampagne für Gratis-Menstruationsprodukte.
«Wir sind überzeugt, dass es jetzt eine Offensive braucht», so Campax-Campaignerin Virginia Köpfli. «Monatshygieneprodukte müssen als eine Selbstverständlichkeit in den Räumen, in denen wir uns täglich bewegen, verankert sein.»
Gratis-Menstruationsprodukte seien bereits Realität, etwa in Schottland, Neuseeland oder Frankreich, aber auch in der Stadt Genf oder an der ETH Zürich.
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Versandhäuse
Der Ständerat hiess am Dienstag eine Reihe weiterer Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz gut. So soll die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Versandhäuser dem Bund Geld in die Kasse spülen.
Bestellt man heute im Internet Waren, müsste das ausländische Versandhandelsunternehmen Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn es mit seinen Lieferungen jährlich über 100'000 Franken Umsatz macht. Seit diese Regel in Kraft ist, registrierten sich jedoch nur wenige Firmen für die Mehrwertsteuer.
In Zukunft gilt, dass Versandunternehmen im Ausland die Mehrwertsteuer schulden, wenn sie bestellte Waren in die Schweiz liefern. Das gilt vorderhand aber nur für physische Lieferungen, jedoch nicht für auf Plattformen angebotene Dienstleistungen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates habe auch eine Mehrwertsteuerpflicht auch für Dienstleistungen wie etwa heruntergeladene Spiele diskutiert, berichtete Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Die Kommission will den Punkt aber separat aufgreifen und eine Vernehmlassung ermöglichen.
Reisebüro und Spitex
Über anderes sind sich die Räte aber noch nicht einig. Etwa will der Ständerat Leistungen von Reisebüros – ob inländische oder ausländische – von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Er folgte stillschweigend der vorberatenden Kommission, die auf diesem Weg Ungleichbehandlungen verhindern will.
Der Bundesrat beantragt die Ausnahme von der Mehrwertsteuer lediglich für Leistungen von ausländischen Reisebüros. Er will damit einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Der Nationalrat wollte allerdings nichts mehr wissen von dieser Ausnahme und blieb beim Status quo, als er die Vorlage im Mai 2022 ein erstes Mal beriet.
Mit 20 zu 18 Stimmen beschloss der Ständerat, dass Hilfe der Spitex steuerfrei sein soll. Es soll keine Rolle spielen, ob gemeinnützige oder gewinnorientierte Organisationen pflegen, betreuen und im Haushalt helfen. Eine unerklärbare Diskriminierung solle beseitigt werden, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO).
Die unterlegene Minderheit wollte wie der Nationalrat und der Bundesrat den Status quo und die Ausnahme nur für gemeinnützige Organisationen zulassen. Die Steuerbefreiung für Organisationen, die Dienstleistungen in Konkurrenz zu anderen Unternehmen erbrächten, schaffe neue Verzerrungen, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE).
Der Nationalrat wollte zudem – parallel zur Steuerausnahme für Spitalbehandlungen – auch Leistungen von Ambulatorien und Tageskliniken von der Steuer ausnehmen. Hier will nun aber der Ständerat beim geltenden Recht bleiben.
Schliesslich will die kleine Kammer neu nur noch umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel dem tieferen Steuersatz von 2,5 Prozent unterstellen und nicht mehr alle. Auch dies entspricht einem Motionsanliegen; der Nationalrat muss darüber noch entscheiden.
Ruf nach Totalrevision
Restlos zufrieden ist der Ständerat nicht mit der Vorlage. Ruedi Noser (FDP/ZH) etwa kritisierte die zahlreichen Ausnahmen von der Mehrwertsteuer. Er sah die Zeit gekommen für eine Totalrevision der Mehrwertsteuer nach dem Grundsatz, dass eine Mehrwertsteuer schulde, wer einen Mehrwert schaffe. «Ob mit einem oder mehreren Sätzen, spielt keine Rolle.»
Grosse Fragen würden weder aufgegriffen noch beantwortet, doppelte Stefan Engler (Mitte/GR) nach und nannte die Abgrenzung zwischen mehrwertsteuerpflichtigem Entgelt und von der Mehrwertsteuer befreiter Subvention. «Wahrscheinlich kann am Schluss nur noch ein Befreiungsschlag helfen», meinte auch Hannes Germann (SVP/SH).
Finanzministerin Karin Keller-Sutter äusserte Verständnis für die Forderungen. «Von einem Einheitssteuersatz sind wir weit entfernt, und grössere Vereinfachungen sind nicht einfach», stellte sie gleichzeitig fest. Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat. (SDA/rus)