Mehr Geld und mehr Kompetenzen
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll gestärkt werden

Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll mit einer Gesetzesrevision ausgebaut werden. Dies empfehlen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte. So soll die Behörde etwa mehr Geld und ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten.
Publiziert: 22.06.2021 um 15:05 Uhr
Maya Graf (Grüne/BL), Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S). (Archivbild)
Foto: PETER KLAUNZER

Die Kommissionen von National- und Ständerat haben am Dienstag einen Inspektionsbericht und ein Expertengutachten zum Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer unabhängigen Aufsichtsbehörde (AB-BA) veröffentlicht.

Die Kommissionen schlagen vor, grundsätzlich an einer von der Regierung unabhängigen Aufsichtsbehörde festzuhalten, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Behörde soll jedoch mehr Geld und teilweise auch mehr Kompetenzen erhalten.

So soll der AB-BA ein «umfassendes Akteneinsichtsrecht» eingeräumt werden, das neu auch bei laufenden Verfahren gelten soll. Weiter soll das Weisungsrecht der AB-BA im Gesetz klarer umschrieben werden.

Das Disziplinarrecht wollen die Kommissionen grundsätzlich beibehalten, bestehende Lücken sollen jedoch geschlossen werden.

Im Disziplinarverfahren gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich, dass Lauber viele Kompetenzen hatte. Entsprechend wurde danach diskutiert, ob die Organisation der Bundesanwaltschaft angepasst werden soll. Die Kommissionen schlagen nun vor, die Einführung einer kollektiven Leitung der Bundesanwaltschaft mit einem Ressortmodell weiter zu verfolgen.

Unter dem Druck eines Disziplinarverfahrens der AB-BA gab Lauber im vergangenen Jahr seinen Rücktritt.

Beim Personalrecht soll die AB-BA allerdings keine zusätzlichen Kompetenzen erhalten. In Bezug auf Wahl, Wiederwahl und Amtsenthebung von Leitungspersonen der Bundesanwaltschaft schlagen die Kommissionen eine koordinierte Lösung mit der laufenden Reform zur Wiederwahl von Richterinnen und Richter des Bundes vor.

Weiter sollen gesetzliche Lücken beim Einsatz von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschlossen werden.

Die Vorschläge gehen nun an die zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen (RK-S und RK-N). Diese Kommissionen sollen entsprechende Gesetzesanpassungen in die Wege leiten.

Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft umfasst als Kollegialbehörde sieben Mitglieder. Das Fachgremium arbeitet unabhängig vom Parlament und von der Regierung. Die Mitglieder werden jedoch durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Präsident der AB-BA ist seit 2019 der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster.

(SDA)

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