Nach einer öffentlichen Konsultation hat der Bundesrat ein Grobkonzept zur Ausgestaltung einer staatlichen E-ID vorgelegt. Nutzerinnen und Nutzer sollen dabei möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, der Datenschutz soll gewährleistet werden. Zudem sollen auch andere digitale Nachweise wie der Führerausweis auf der E-ID ausgestellt werden können.
Den Datenschutz will der Bundesrat unter anderem durch das System selber (Privacy by Design), durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie durch eine dezentrale Datenspeicherung gewährleisten, wie er am Freitag mitteilte. Der Datenschutz und die Datensicherheit würden mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft erarbeitet.
Mehr als 60 Stellungnahmen
Die Grundsätze hat der Bundesrat aufgrund von 60 Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik festgelegt. Er habe zudem auch Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse in den Grundsätzen berücksichtigt, teilte er mit.
Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zu einer privaten E-ID-Lösung im vergangenen März hatte der Bundesrat bereits im Mai einen neuen Versuch angekündigt. Im Herbst hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter dazu eine informelle öffentliche Konsultation gestartet. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist auf Mitte 2022 geplant.
Hier soll die E-ID zum Einsatz kommen
Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz ermöglichen, online mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen. Der Staat soll dabei für den Betrieb der nötigen Infrastruktur sorgen.
Ziel ist, auch Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte per E-ID ausweisen zu können. Die Ausstellung verschiedener digitaler Nachweise solle schrittweise ausgebaut werden, hiess es, und solle dadurch zu einem sogenannten «E-ID-Ökosystem» werden.
Zu verschiedenen Ideen sind Pilotprojekte geplant. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) etwa möchte einen elektronischen Führerausweis lancieren. Die Bundeskanzlei überprüft die Machbarkeit eines neuen elektronischen Ausweises für Mitarbeitende des Bundes.
Ebenfalls prüfen will der Bundesrat den Prozess der Ausstellung und den Umfang des Betriebs der E-ID-Infrastruktur durch den Staat. Der Bundesrat will das Gesetz zudem «technologieneutral» formulieren, um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Volk sagte im März Nein
Beim Votum über das E-ID-Gesetz am 7. März 2021 stimmte eine Zweidrittelmehrheit aus Sicherheitsbedenken beim Datenschutz dagegen, wie die Vox-Analyse zeigte. Der Ja-Seite war es demnach nicht gelungen, Vertrauen in die private Lösung aufzubauen. Gewünscht war vielmehr eine staatliche Lösung, die über die Kontrolle hinausgeht.
Selbst die Gegner des E-ID-Gesetzes wollen eine rasche Lösung. Die Digitalisierung müsse vorangetrieben werden, lautete der Tenor am Abstimmungssonntag. (SDA)