Mehr als doppelt so viele
Behörden weiten Überwachungen deutlich aus

Im 2024 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen angeordnet – gerade via der Ortung von Handys.
Publiziert: 15:00 Uhr
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Aktualisiert: 15:08 Uhr
Im 2024 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen angeordnet.
Foto: Pius Koller
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) in der Schweiz hatte im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun. Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen angeordnet.

Der starke Anstieg an Überwachungsmassnahmen ist vor allem auf die deutliche Zunahme der Antennensuchläufe zurückzuführen. Dieser umfasst die rückwirkende Überwachung aller an einem bestimmten Standort Kommunikationen via Mobilfunk. Seit Jahren ist erstmals bei den Antennensuchläufen eine Verdoppelung der Anzahl Fälle gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Auch die Echtzeitüberwachungsmassnahmen seien mit 1818 um etwa 45 Prozent gestiegen (2023: 1244), teilt der Dienst ÜPF mit. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungen liege mit 6149 etwa einen Viertel über dem Vorjahr (2023: 4957). Die Notsuchen seien mit 1223 um einen Fünftel gestiegen (2023: 1022). Einzig die Anzahl der Fahndungen sei mit 35 leicht unter dem letztjährigen Niveau (2023: 37).

Eine Zunahme sei auch bei den Auskünften zu verzeichnen. Im Jahr 2024 erteilte der Dienst ÜPF etwa 20 Prozent mehr Auskünfte (einfache und komplexe). Es wurden 32'225 komplexe Auskünfte (z.B. Ausweiskopien oder Vertragsdaten) geliefert, was einem Anstieg von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei wurden 19'357 komplexe Auskünfte angefragt (gegenüber 10'285 im Vorjahr). Die Differenz erkläre sich dadurch, dass pro Anfrage mehrere Auskünfte erteilt werden können. Es wurden 385 630 einfache Auskünfte (Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) angefragt (2023: 332 994) und 495 119 einfache Auskünfte erteilt (2023: 419 192).

Vermögensdelikten sowie Handlungen gegen Leib und Leben

Im 2024 betrafen 43 Prozent aller Überwachungsmassnahmen Vermögensdelikte. Deren Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Auch die Anordnungen aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (19 Prozent der Massnahmen) haben sich etwas mehr als verdoppelt. 10 Prozent der Massnahmen wurden zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Auch hier ist ein Anstieg von über 15 Prozent zu verzeichnen.

Etwa 6 Prozent der Anordnungen erfolgte für Notsuchen und fast 3 Prozent aufgrund von Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit. Die Massnahmen wegen Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (2 Prozent) haben sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Die übrigen Überwachungsmassnahmen teilen sich auf Fahndungen und diverse Deliktarten auf.

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