Der Bundesrat will die Hamas verbieten, das verkündeten Aussenminister Ignazio Cassis (62) und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) an einer Medienkonferenz. Das Ganze soll mit einem ordentlichen Gesetz passieren – bis das kommt, dürfte also noch einige Zeit vergehen.
Noch in der vergangenen Woche hat der Bundesrat gar über ein Eilverfahren diskutiert. Gemäss Blick-Informationen wollte Cassis vorwärtsmachen. SP-Bundespräsident Alain Berset (51) bremste jedoch und stellte sich gegen ein Express-Gesetz.
Auch Sicherheitspolitiker sind dafür
Für ein Hamas-Verbot würden drei Gründe sprechen, sagt Baume-Schneider: Die Stärkung der Strafverfolgung, mehr Möglichkeiten für die Polizei, präventiv vorzugehen, und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
Auch die beiden Sicherheitskommissionen von National- und Ständerat haben sich für ein Verbot der palästinensischen Hamas-Organisation ausgesprochen.
Zusammenarbeit mit drei NGOs beendet
Gleichzeitig verkündete Aussenminister Cassis, dass man die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen NGOs beende. Das Aussendepartement (EDA) hat insgesamt elf NGOs, die Partner des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind, geprüft. Drei haben diese Prüfung nicht bestanden.
Cassis verweist auf den Verhaltenskodex des EDA. Dieser verpflichte «mit der Kommunikation vorsichtig zu sein». Generell habe sich die Lage aber geändert, sagt Cassis. Nun müsse das Kooperationsprogramm angepasst werden. (bro)
Bundesrat will Hamas per Gesetz verbieten
Der Bundesrat hat mehrere Entscheide in Bezug auf den Umgang mit der Hamas getroffen:
- Der Bundesrat will die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas mit einem Gesetz verbieten. Das hat er am Mittwoch entschieden. Dies sei die beste Lösung in der aktuellen Situation. Mit einem solchen Gesetz würden die Behörden laut dem Bundesrat die notwendigen Instrumente erhalten, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.
- Gleichzeitig beendet der Bundesrat die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (NGO). Grund sind festgestellte Vertragswidrigkeiten betreffend Verhaltenskodex und vertragliche Antidiskriminierungsklausel. Insgesamt elf NGOs, die Partner des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind hat das Aussendepartement EDA geprüft. Bei acht NGOs wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen. Geprüft wurden sechs palästinensische und fünf israelische NGOs. Die Namen und den Grund für die Einstellung der betroffenen drei palästinensischen NGOs nannte der Bundesrat in der Mitteilung nicht.
- Bisher keine Unregelmässigkeiten wurden bei der Untersuchung der Finanzflüsse im Zusammenhang mit den Partner-NGOs der Schweiz gefunden. (SDA)
Sicherheitsvorkehrungen für Bundesräte erhöht?
Ein Journalist fragt, ob die Sicherheitsvorkehrungen für Bundesräte aufgrund der aktuellen Situation erhöht wurden. Bundesratsssprecher André Simonazzi sagt, über die Sicherheitsvorkehrungen für Bundesräte werde grundsätzlich keine Auskunft erteilt – aus Sicherheitsgründen.
Ein weiterer Journalist fragt, wie die Situation für die Bevölkerung aussehe. Bis heute könne man nicht sagen, dass sich die Sicherheitslage verändert habe, sagt Fedpol-Chefin Nicoletta de la Valle. «Das einzige was wir sehen, ist das die Beschimpfungen und Drohungen gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern massiv angestiegen sind.» Das sei beunruhigend.
Damit ist die Medienkonferenz beendet.
NGOs werden jetzt kontaktiert
Man werde in den nächsten Tagen die drei betroffenen NGOs kontaktieren – «in ein paar Tagen» werde auch die Name der acht NGOs veröffentlicht, mit denen weitergearbeitet wird.
Keine Liste von Hamas-Mitglieder
Es gäbe keine Liste von Hamas-Mitglieder, sagt Baume-Schneider. Man müsse die Lage in der Schweiz ständig überprüfen und beobachten, um die Sicherheit zu erhöhen. Eine Liste helfe da nicht.
Gibt es Sanktionen?
Ein Journalist fragt, ob auch über Sanktionen gegen Hamas-Führer gesprochen wurde. Im Vergleich zu einem Verbot seien Sanktion weniger geeignet und man hätte nicht die gleichen Möglichkeiten mit Sanktionen, wie bei einem Verbot.
Warum kein Eilverfahren?
Ein Journalist fragt, warum das Gesetz im ordentlichen Verfahren gemacht wird und nicht im Eilverfahren. Der Bundesrat habe rasch eine Position gefunden, sagt Baume-Schneider. Es sei wichtig, eine Konsultation durchzuführen, sagt sie. Es sei zudem vernünftig, wenn man Notgesetze nicht missbrauche.
Was haben die drei NGOs gemacht?
Die Fragerunde beginnt. Ein Journalist fragt, was die drei NGOs gemacht hätten, dass die Zusammenarbeit nun beendet wird. Cassis verweisst auf den Verhaltenskodex des EDAs. Dieser verpflichte «mit der Kommunikation vorsichtig zu sein.» Am 7. Oktober hätte eine «Zeitenwende» stattgefunde, sagt Cassis. Nun müsse das Kooperationsprogramm an die neue Lage angepasst werden.
Cassis: Zusammenarbeit mit drei NGOs beenden
Jetzt übernimmt Aussenminister Ignazio Cassis. Er spricht über die Beendigung von drei palästinensischen NGOs. Grund seien Vertragswidrigkeiten, betreffend Verhaltenskodex und Antidiskriminierungsklausel.
Justizministerin Baume-Schneider beginnt
Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider beginnt. Nach einer ausführlichen Diskussion sei man zum Schluss gekommen, die Hamas per Gesetz zu verbieten. Dafür sprechen drei Gründe: Die Stärkung der Strafverfolgung, die Verbesserung der präventivpolizeilichen Massnahmen und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Geschäftsbeziehungen mit den Hamas müssten künftig immer gemeldet werden, sagt Baume-Schneider.
Das Gesetz soll im ordentlichen Verfahren entstehen. Bis Ende Februar werde ihr Departement einen ersten Entwurf ausarbeiten.
Medienkonferenz um 14.30 Uhr
Die Medienkonferenz mit Aussenminister Ignazio Cassis und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider beginnt um 14.30 Uhr.