Die Anzahl Corona-Infektionen steigt ungebremst und erneut zieht der Bundesrat die Schraube an und verhängt neue Massnahmen. Sie sind «so einschneidend wie es geht» wie es SP-Gesundheitsminister Alain Berset (48) ausdrückt. Es sei die «letzte Möglichkeit, einen Lockdown zu verhindern», sagt er.
Die neuen Massnahmen haben es trotzdem in sich. Sie gelten unbefristet und treten ab Mitternacht in Kraft. «Wir haben keine Zeit zu verlieren», so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (60).
Masken draussen und im Büro
Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt: Neu gilt sie auch in Aussenbereichen von Betrieben, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen – immer dann, wenn wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Auch an Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird ab Montag verboten. Für die obligatorischen Schulen bleibt der Präsenzunterricht erlaubt.
Auch auf der Arbeit gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.
Discos müssen schliessen
Doch nicht nur wegen den Masken sieht der Alltag künftig deutlich anders aus. So gilt für Discos und Tanzlokale: Lichterlöschen. Sie müssen schliessen. In Restaurants und Bars dürfen noch maximal vier Personen an einem Tisch sitzen – ausser, es handelt sich um Familien mit Kindern. Und: Ab 23 Uhr ist Sperrstunde.
Nur noch 50 Zuschauer erlaubt
Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung nötig, weil sich gerade bei privaten Kontakten viele anstecken.
Doch auch bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von 50 Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden - mit den notwendigen Schutzmassnahmen.
Profisportler dürfen weitermachen
Etwas anders sind die Regeln bei sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten in Innenräumen: Hier sind bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann, als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen wie Tennishallen und draussen gilt keine Maskenpflicht. Doch Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren.
Im Profibereich dürfen Sportler und Künstler aber weiterhin trainieren und auftreten. Wettkämpfe dürfen durchgeführt werden – allerdings vor maximal 50 Zuschauern, da diese als öffentliche Veranstaltung gelten.
Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt. (gbl)