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Corona-Sonderstab prüft Gesuche
So regelt Zürich die Grossveranstaltungen

Ab Oktober sind wieder Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen möglich – auch im Kanton Zürich. Dieser orientiert sich ganz an den Vorgaben des Bundesrates.
Publiziert: 03.09.2020 um 12:41 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2020 um 10:41 Uhr
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Bundesrat Alain Berset trinkt selber gerne ein Schluck Bier – wie hier an der Olma: Sportfans hätte er wegen Corona gern aufs Trockene gesetzt.
Foto: Keystone

Sitz- und Maskenpflicht, zu zwei Drittel gefüllte Sportstadien – und kein generelles Alkoholverbot: Der Bundesrat hat sich auf die Bewilligungskriterien geeinigt, die ab 1. Oktober für Anlässe mit über 1000 Personen gelten. Am Mittwoch hat er diese bekanntgegeben. Ob und wie eine Veranstaltung im Detail bewilligt wird, entscheiden aber die Kantone.

Der Kanton Zürich hat nun darüber informiert, wie die Regelung kantonal umgesetzt wird – und zwar ziemlich genau nach den bundesrätlichen Vorgaben, ohne strengere Regelungen. Im kantonalen Corona-Krisenstab ist aber eine eigene Arbeitsgruppe unter der Leitung von Jurist Thomas Iseli ins Leben gerufen worden, welche die Gesuche entgegen nimmt. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) bezeichnet die Gruppe als «kantonales Kompetenzzentrum».

Grosse Verantwortung

«Wir freuen uns auf den 1. Oktober», sagt Fehr. Man sei sich der Verantwortung bewusst. Der Regierungsrat wolle Veranstaltungen ermöglichen und nicht verhindern. Deswegen seien klare Regeln nötig. So stehe bei der Staatskanzlei für alle Veranstalter eine elektronische Adresse für ihr Gesuch zur Verfügung. Der Dienst sei kostenlos.

Je nach Veranstaltung liegt es dann bei der Sicherheitsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern oder der Bildungsdirektion. Bei Uneinigkeit zwischen der Arbeitsgruppe und der zuständigen Direktion entscheidet der Gesamtregierungsrat.

Nur eine Bewilligung für ähnliche Anlässe

Thomas Iseli, Chef der Arbeitsgruppe, sagt, man sei sich bewusst, dass man auf Einzelfälle werde eingehen müssen. Dazu sei man bereit und werde bei Unklarheiten Rücksprache nehmen mit Veranstaltern. «Für uns ist der unkomplizierte Dialog mit den Veranstaltern wichtig.» Und: Bei Veranstaltungen vom gleichen Typ wie etwa im Sport sei nur einmalig eine Bewilligung nötig. Unabhängig davon sei aber für alle Veranstaltungen noch immer die kommunale Bewilligung notwendig, wie das zu normalen Zeiten der Fall ist.

Eine Bewilligung ist jedoch noch kein Garant dafür, dass eine Veranstaltung auch durchgeführt werden kann: Verändert sich in der Zeit von der Bewilligung bis zur Durchführung die Situation, etwa die epidemiologische Lage, kann der Kanton weitere Auflagen machen oder Einschränkungen bestimmen. «Als ultima ratio kann die Bewilligung auch widerrufen werden», so Iseli. Man versuche den Veranstaltern aber entgegenzukommen. Eine Anspruch auf Entschädigung bestehe gegenüber der öffentlichen Hand dabei nicht, auch nicht von Privatpersonen, die ein Billett für eine Veranstaltung gekauft haben.

Wichtige Branche für die Wirtschaft

Laut Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) erwirtschaftet die Branche «Kunst, Unterhaltung und Erholung» im Kanton Zürich jährlich rund 850 Millionen Franken. Die Wertschöpfung des Zürcher Spitzensports beläuft sich auf 434 Millionen Franken. Es gehe um Schicksale und Arbeitsplätze. Man begrüsse den Bundesratsentscheid darum. «Es geht wieder aufwärts.» (SDA/gbl)

Kanton Zürich informiert über Grossanlässe

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