Mauschelei-Verdacht
E-Voting stimmt nicht für alle

Immer mehr Kantone schreiben elektronische Abstimmungssysteme aus – doch gegen das System aus Genf haben Privatfirmen keine Chance. Wird da etwa gemauschelt?
Publiziert: 13.11.2016 um 21:45 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:13 Uhr
E-Voting ist noch nicht in allen Kantonen möglich – und nicht alle Kantone, die es eingeführt haben, haben dasselbe System.
Foto: Keystone
Vinzenz Greiner und Petar Marjanovic

Genf freut sich, die Post ist verstimmt und die Privatwirtschaft stinksauer. Grund: Der Kanton St. Gallen hatte ein E-Voting-System ausgeschrieben, und zwar nur für Systeme, die bereits im In- oder Ausland in Betrieb sind. CHvote aus dem Kanton Genf hat vor kurzem den Zuschlag erhalten.

Basel-Stadt war im Mai noch weiter gegangen: Nach «erfolgreichen Versuchen mit dem Genfer E-Voting-System» schrieb der Halbkanton sein System so aus, dass nur teilnehmen konnte, wer schon in der Schweiz mit einer vergleichbaren Technik etabliert war. Genf hat also gute Karten in der noch laufenden Ausschreibung.

«Diese Abschottung ist unsäglich!»

Werner Zecchino von Emineo.
Foto: Mathias Mangold

«Neue Player und Privatunternehmen haben so keine Chance!», wettert Werner Zecchino (48), Gründer der Zürcher Software-Firma Emineo. Da ihr E-Voting-System noch nicht im Einsatz ist, war die Bewerbung in St. Gallen aussichtslos. Zecchino: «Diese Abschottung ist unsäglich und einer freien Marktwirtschaft unwürdig!»

St. Gallens Vizestaats­sekretär Benedikt van Spyk (37) widerspricht: «Wir brauchen die Sicherheit, dass Systeme, die bei der Ausschreibung angeboten werden, auch die Bewilligung durch den Bund erhalten.» Van Spyk spricht aus (schlechter) Erfahrung.

Sein Kanton hatte mit Zürich, dem Aargau und sechs anderen Kantonen fünf Jahre an einem eigenen E-Voting-System gebastelt. Der Bundesrat liess das System 2015 wegen einer Sicherheitslücke nicht für die Nationalratswahlen zu. Seither liegt das Projekt auf Eis. 1,4 Millionen Franken wurden in den Sand gesetzt. «Deshalb haben wir beschlossen, beim Kauf eines neuen Systems nicht mehr viel Zeit und Geld für die Entwicklung einzusetzen», argumentiert van Spyk. Würde der Bund Systeme im Voraus zertifizieren, könnte man offener ausschreiben.

Angebot der Post war teurer

Aber das ist heute noch nicht möglich. Eine Zertifizierungsstelle für E-Voting wird erst 2017 geschaffen. Und auch sie soll nur Systeme überprüfen können, die bereits in Betrieb sind. St. Gallen wählte also zwischen dem System der Post, das bereits in Neuenburg und Freiburg im Einsatz ist, und jenem von Genf. «Der Preis war massgebend», sagt van Spyk. Das Angebot der Post lag im Preis rund 600 000 Franken höher.

Man habe eine «realistische Vollkostenrechnung offeriert», Genf dagegen würde «weitere Projekt­kosten mit Steuergeldern des Kantons» finanzieren, kontert Postsprecher Oliver Flüeler.

Tatsächlich hatte Genf im September das eigene E-Voting-System mit einem Kredit von 4,7 Millionen Franken subventioniert. Betreibt Genf also mit Steuergeldern Preisdumping? Die Genfer Staatskanzlerin Anja Wyden Guelpa (43) spricht lieber von einer «Investition» – und davon, dass man die Organisation politischer Rechte nicht «der Logik des Profits» unterwerfen dürfe.

Trotzdem macht Genf ein gutes Geschäft. Bern, Luzern, Basel-Stadt und bald St. Gallen nutzen CH­vote. Auch im Aargau hat das Genfer System gute Chancen. Denn der Kanton hatte seine Ausschreibung mit St. Gallen abgestimmt. Bis Ende Jahr will er sich entscheiden.

Unternehmer geht vor Gericht

Dem Genfer Siegeszug könnte nun aber aus­gerechnet Werner Zecchino von Emineo in die Quere kommen. Weil seine E-Voting-Software nicht zugelassen worden war, hat er vor dem kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Ausschreibung in St. Gallen eingereicht. Auch im Aargau ist ein Verfahren hängig, wie die dortige Staatskanzlei bestätigt. Beschwerdeführerin auch hier: die Emineo AG.

Im Kanton Zürich – federführend beim gescheiterten E-Voting-Projekt, das 2015 vom Bundesrat gestoppt wurde – versteht man Zecchino. «Dass ein Anbieter gerichtlich gegen E-Voting-Ausschreibungen vorgeht, die noch nicht etablierte Systeme ausschliessen, finde ich positiv», so Stefan Langenauer (50), Chef des kantonalen Statistik-amts. Ein Urteil gebe Rechtssicherheit.

In einer vorherigen Version des Textes hiess es, der Kanton Basel-Stadt habe Genf bereits den Zuschlag erteilt. Dies ist nicht korrekt und wurde entsprechend abgeändert.

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