Dies teilte die Genfer Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Pierre Maudet gefordert hatte, am Donnerstag mit. Sie wies im Communiqué zudem daraufhin, dass sie keine weiteren Kommentare zu dem Fall abgeben werde.
Der ehemalige Staatsrat war Anfang Januar vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen worden. Dieses sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an.
Bereits 50'000 Franken zurückbezahlt
Die Tatsache, dass die Familie des Angeklagten ebenfalls eingeladen wurde, sei kein zwingendes Indiz dafür, dass damit die Gunst des Staatsrats habe geweckt werden sollen, hiess im 90-seitigen Urteil. Es deute nichts darauf hin, dass es sich dabei um eine besonders vorteilhafte Behandlung handelte, die diesem einen Gast vorbehalten gewesen sei.
Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht hatte anders entschieden und den ehemaligen FDP-Politiker im Februar letzten Jahres wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Zudem musste Maudet dem Staat Genf 50'000 Franken als Entschädigung zurückzahlen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass Maudet durch die Annahme eines solchen Geschenks das Risiko in Kauf genommen habe, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden.
Maudet soll von seinem Amt profitiert haben
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hiess es, Maudet habe sich nicht nur gegenüber den beiden Geschäftsleuten, die diesen Aufenthalt organisiert hatten, sondern auch gegenüber der emiratischen Krone, die diesen Luxusaufenthalt bezahlt hatte, zu Wohlwollen oder einer möglichen Gegenleistung verpflichtet. Der Vorteil sei Maudet angeboten worden, weil er Staatsrat gewesen sei.
Das letzte Kapitel im Justizfall Maudet schreibt nun das Bundesgericht. Wie das oberste Gericht der Schweiz über den Fall entscheiden wird, ist nach Ansicht von Experten offen. Der Strafrechtsprofessor Felix Bommer von der Universität Zürich wagte in einem Interview mit dem Onlineportal nzz.ch am Donnerstag keine Prognose.
«Gratwanderung» für die Richter
«Alleine die Tatsache, dass zwei Instanzen unterschiedlich geurteilt haben, zeigt schon auf, dass sich die Richter auf einer juristischen Gratwanderung befinden. Es gibt überdies nicht viel bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Thema - umso willkommener ist ein baldiges Leiturteil», sagte Bommer.
Maudets Anwälte, Grégoire Mangeat, Yaël Hayat und Fanny Margairaz, äusserten sich auf Twitter zum Entscheid der Staatsanwaltschaft. "Der Generalstaatsanwalt Olivier Jornot will also trotz des vollständigen Freispruchs von Pierre Maudet durch das höchste Gericht unseres Kantons bis zum Ende gehen. Wir nehmen dies lediglich zur Kenntnis".
Sie hatten während der Berufungsverhandlung im vergangenen Oktober immer wieder darauf gepocht, dass ihr Mandant keine roten Linien des Strafrechts überschritten habe.
Maudet reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten, Magid Khoury und Antoine Daher, nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt. (SDA)