Hintergrund ist die Zusammenlegung von Zoll und Grenzschutz. Im Zusammenhang mit den neuen Strukturen ist auch eine Revision des Zollgesetzes nötig.
Mit der neuen Organisation werde das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt, kritisierte die GPK-S am Montag in einer Mitteilung. Gewisse Entscheide des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und die Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) seien «in politischer Hinsicht fragwürdig». Man erwarte vom Bundesrat, dass er dafür sorge, dass sich die Situation nicht wiederhole.
Konkret stellt die Kommission zwei Forderungen: Personen, die bis zur Zusammenlegung als zivile Zollbeamtinnen und -beamten tätig waren, dürften vor Inkrafttreten der Revision weder Uniform noch Waffe tragen. Zudem dürfe bis dahin die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut seien, Uniform und Waffe trügen und Zugang zu sensiblen Daten hätten, nicht signifikant erhöht werden. Der Bundesrat solle dafür eine Gesetzesgrundlage schaffen.
Mängel ortet die GPK-S in ihrem Bericht auch bei der Begleitung des Personals in dem Transformationsprozess. Sie ersucht den Bundesrat, bis am 23. September zu der Kritik Stellung zu nehmen.
Die Landesregierung hatte 2019 entschieden, dass Zollbeamtinnen und Grenzwächter künftig den selben Job haben sollen. In der Vernehmlassung hatten etwa die SP und die GLP moniert, der Datenschutz sei mangelhaft. Verschiedentlich wurde auch die Befürchtung geäussert, es drohe eine Militarisierung des Grenzschutzes. Vonseiten des Zollpersonals war in den Medien der Vorwurf laut geworden, man werde über die eigene Zukunft im Ungewissen gelassen.
(SDA)