Das Feilschen um die Umsetzung der Masseineinwanderungs-Initiative kommt langsam aber sicher zu einem Ende. Zwar diskutierte die staatspolitische Kommission des Nationalrats das Geschäft heute Nachmittag nochmals während zwei Stunden, doch am Schluss schloss sie sich dem gestern vom Ständerat verabschiedeten Konzept an.
Wieder leicht verschärft
Damit hat sich die Linie durchgesetzt, dass der Arbeitslosenvorrang künftig in jenen Berufsgruppen gilt, in welcher eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit besteht – und nicht erst bei einer «erheblich» über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit, wie das der Nationalrat gewollt hatte. Auch die Interviewpflicht wird damit wieder ein bisschen verschärft.
Bereits zuvor waren sich die Räte einig, dass nicht nur inländische Arbeitslose in den Genuss einer Vorzugsbehandlung kommen sollen, sondern auch stellensuchende EU-Bürger und Grenzgänger. Damit soll ein Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommens vermieden werden.
Nationalrat entscheidet am Montag
Am Montag ist nun der Nationalrat wieder am Zug. Bestätigt er den Entscheid seiner Kommission, ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung und dann ein allfälliges Referendum.
Allerdings hat die SVP bereits angekündigt, dass sie das Referendum nicht ergreifen wird.