Die Schweiz wählt am Sonntag 200 Mitglieder des Nationalrats und 46 Mitglieder des Ständerats.
Kumulieren: Der Name einer Kandidatin oder eines Kandidaten kann zweimal auf dem Wahlzettel eingetragen werden. Auch bei vorgedruckten Wahlzetteln müssen diese Änderungen handschriftlich erfolgen. Die kumulierten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten somit zwei Stimmen (mehr sind bei eidgenössischen Wahlen nicht möglich).
Panaschieren: Die Wählerinnen und Wähler können auf einem vorgedruckten Wahlzettel Namen von Kandidatinnen oder Kandidaten streichen und an deren Stelle Namen aus anderen Listen desselben Wahlkreises eintragen. Diese Änderungen müssen handschriftlich vorgenommen werden. Panaschieren bedeutet eine Schwächung der Gruppierung, deren Liste benutzt wurde, verliert sie doch Stimmen an andere Gruppierungen.
Proporzwahl: Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate auf die Listen im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt werden. Die Nationalratswahlen erfolgen seit 1919 als Proporzwahlen.
Majorzwahl: Wahl, bei der das zu vergebende Mandat der Mehrheit zufällt, während die Minderheit - auch wenn sie nur wenig geringer ist - leer ausgeht. Die Majorzwahl gilt in den Kantonen Uri, Nidwalden, Obwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.
(Quelle: www.ch.ch)