Lohnvertraulichkeit schützen
Kommission will keine zusätzliche Lohn-Transparenz

Arbeitnehmende sollen kein Auskunftsrecht über das individuelle und kollektive Lohngefüge nach Geschlecht und Funktion im Betrieb erhalten. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie verweist auf die Lohnvertraulichkeit.
Publiziert: 18.08.2023 um 19:32 Uhr
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Aktualisiert: 18.08.2023 um 19:33 Uhr
Geht es nach der Kommission, sollen Angestellte weiterhin kein Auskunftsrecht über das Lohngefüge in ihrer Firma erhalten.
Foto: Keystone

Mit 14 zu 9 Stimmen empfiehlt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nun ist die grosse Kammer am Zug.

Imboden fordert, dass für Arbeitnehmende individuelle Auskunftsrechte - auch im Bewerbungsverfahren - über das individuelle und auch das kollektive Lohngefüge nach Geschlecht und Funktion im Betrieb eingeführt werden. Zudem sollen Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmendenvertretungen ab einer zu definierenden Firmengrösse das Recht auf Einblick in aggregierte Daten über das kollektive Lohngefüge erhalten.

Die Mehrheit der WBK-N lehnt die Initiative ab, da sie die Lohnvertraulichkeit schützen und die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes abwarten möchte, bevor sie eine Revision in Erwägung zieht, wie es in einer Mitteilung hiess. Die Minderheit argumentiert, dass durch die Gewährung der Transparenz diskriminierende Praktiken im Betrieb verhindert werden könnten. (SDA)

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