Lockerung der AHV-Beitragspflicht
Weniger Bürokratie bei Babysittern?

Wer einen Babysitter beschäftigt, muss diesen künftig nicht mehr bei der AHV anmelden – zumindest solange er nicht Tausende von Franken verdient.
Publiziert: 20.01.2015 um 18:30 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:30 Uhr
Von Christof Vuille

In der Schweiz gibt es wahrscheinlich mehr Kriminelle, als viele denken. Besonders oft zu den «Tätern» gehören Eltern. Jene nämlich, die ihre Babysitter nicht der AHV melden. SVP-Vizepräsidentin Nadja Pieren will Eltern künftig von dieser Pflicht befreien, wenn sie zwischendurch einen Babysitter brauchen. Bis zu 3000 Franken im Jahr sollen AHV-befreit sein.

Ihre Rechnung: Zwei bis drei Stunden pro Woche sollen Eltern ihre Kinder hüten lassen dürfen, ohne Formulare auszufüllen. Bundesrat und Parlament wollten bisher nur eine Befreiung, wenn der Betrag unter 750 Franken liegt – allerdings auch für andere Arten der Haushaltshilfe. Die zuständige Nationalratskommission diskutiert ab heute über das Anliegen der SVP-Nationalrätin.

«Es geht mir darum, Eltern und die regionalen AHV-Stellen von völlig sinnloser Bürokratie zu befreien», erklärt die Burgdorferin. Und es dürfe nicht sein, «dass ahnungslose Bürger in den Dunstkreis der Illegalität getrieben werden», findet Pieren. Support erhält sie vom Schweizerischen Gewerbeverband. Dieser fordert die Politiker der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit per Brief auf, Pierens Vorstoss anzunehmen. Schliesslich würde sich «der finanzielle Ausfall für die AHV» in einem «sehr bescheidenen Rahmen» halten, argumentieren die Gewerbler.

Hintergrund der Diskussion ist eine Putzfrau von SVP-Nationalrat Hans Fehr. Er hatte diese der AHV nicht gemeldet und geriet ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

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