Lobbyistem-Affäre
Kasachen-Baumann hat Markwalder nicht getäuscht

Kasachen-Lobbyistin Marie-Louise Baumann habe die Standesregeln der Lobbyisten nicht genügend beachtet, getäuscht habe sie FDP-Nationalrätin Christa Markwalder aber nicht, so der Lobbyisten-Verband SPAG.
Publiziert: 03.07.2015 um 13:37 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:31 Uhr
Kasachen-Affäre: Jetzt spricht Christa Markwalder
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:Kasachen-Affäre: Jetzt spricht Christa Markwalder

Die Stellungnahme, welche die SPAG am Freitag veröffentlicht hat, betrifft die Kasachstan-Affäre. Die NZZ hatte im Mai bekannt gemacht, dass die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder eine Interpellation einreichte, die von der PR-Agentur Burson-Marsteller stammte.

Diese wiederum handelte im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol, die sich als Oppositionspartei bezeichnet, aber der autoritären Regierung nahe steht. Im Interpellationstext wurde auf Wunsch aus Kasachstan der Begriff «Menschenrechte» entfernt. Für Diskussionen sorgte ausserdem, dass Unterlagen aus der Aussenpolitischen Kommission nach Kasachstan gelangten.

Im Fokus stand bisher vor allem das Verhalten Markwalders. Die Standeskommission des Lobbyisten-Verbandes SPAG hat nun das Verhalten von Lobbyistin Marie-Louise Baumann unter die Lupe genommen. Sie wirft Baumann in mehreren Punkten vor, Standesregeln nicht eingehalten zu haben.

Der erste Fehler Baumanns: Sie hat es bei der ersten Kontaktnahme mit Markwalder unterlassen, auf den Auftraggeber hinzuweisen. Gemäss den Standesregeln sei Lobbying offen durchzuführen, hält die SPAG-Kommission fest. Das gelte auch, wenn der Vertrag mit dem Auftraggeber noch nicht formell abgeschlossen sei.

Allerdings hat Baumann gemäss der Kommission den Hinweis auf den Auftraggeber wenig später nachgeholt. Damit habe für beide Seiten Klarheit bestanden, hält die Kommission fest.

Der zweite Fehler Baumanns lag aus Sicht der SPAG-Kommission darin, dass Baumann Markwalder bei einem Treffen mit Vertretern aus Kasachstan nicht darüber informierte, dass der Teilnehmer Dmitry Belousov, der als Übersetzer tätig war, Kaderperson bei Philip Morris Kasachstan ist.

Baumann hätte Markwalder darauf hinweisen müssen, dass Belousov den Kontakt zwischen ihr und dem Vertreter der Partei Ak Schol herstellte und dass sie über ihr eigenes Unternehmen ein separates Mandat von Philip Morris Schweiz betreute. «Da dies nicht geschehen ist, wurden Nationalrätin Christa Markwalder wesentliche Informationen vorenthalten», heisst es in der Stellungnahme.

Weiter hätte Baumann nähere Abklärungen über die Funktion der Partei Ak Schol in Kasachstan vornehmen müssen. Schliesslich kritisiert die Standeskommission, dass Baumann Antworten aus dem Aussendepartement auf Fragen Markwalders an ihren Auftraggeber weitergeleitet hat. Hingegen kommt die SPAG-Kommission zum Schluss, dass Baumann Markwalder bei der Vorbereitung der Fragen sowie der Interpellation nicht getäuscht habe.

Die Lobbyistin habe die Nationalrätin in E-Mails auf die Streichung und Ersetzung des Begriffs «Menschenrechte» bzw. «Menschenrechtsverletzungen» hingewiesen und die Änderungen kenntlich gemacht hat. Markwalder bestreitet dies nicht, weist aber laut SPAG darauf hin, dass ihr Baumann viele E-Mails gleichzeitig und abwechselnd auf verschiedene Adressen geschickt habe.

Nicht zu beanstanden ist aus Sicht der Standeskommission, dass Baumann den Vorstoss entworfen hat. Es sei «weder unzulässig noch unstatthaft», dass Interessengruppen und Lobbyisten auch mit ausformulierten Entwürfen Einfluss zu nehmen versuchten, schreibt sie. Lobbying sei eine legale Tätigkeit.

Die Standeskommission beruft sich dabei auf Artikel 147 der Bundesverfassung, der sich allerdings auf das Vernehmlassungsverfahren bezieht. Sie hält zudem fest, neben dem Vernehmlassungsrecht bestünden noch «weitere institutionell vorgesehene Möglichkeiten der Einwirkung».

Die Standesregeln des Lobbyisten-Verbandes SPAG sind ein Instrument der Selbstregulierung. Sie dienten der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, schreibt der Verband. Marie-Louise Baumann war bereits 2014 aus dem Verband ausgetreten, hat sich jedoch selbst einem Verfahren durch die Standeskommission unterzogen. (SDA)

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